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Schwerbehindertenausweis

Thema: Schwerbehindertenausweis

Hallo! Mein Sohn hat eine CP und hat letzte Woche endlich seinen Ausweis bekommen 100% rückwirkend ab Geburt.Was hat man dadurch noch für Vorteile außer die Steuerermäßigung usw? Lg Steffi

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 09:24



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Hallo Steffi, welche Merkzeichen hat er denn bekommen? Davon hängt es auch ab.. Gruß, Katja

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 10:48



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Er hat die Merkzeichen "G,aG,B,H bekommen.Ich weiß das ich ne Sonderparkgenehmigung beantragen kann,aber was geht noch?

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 15:07



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Hallo, du bekommst z.B. in vielen Schwimmbädern, Tierparks, etc. als Begleitperson (wegen dem B) verbilligten Eintritt genauso wie für das Kind selbst (wenn es denn schon so alt ist, dass es was zahlen müsste). Das wird aber überall anders gehandhabt, da musst du immer fragen. mnachmal ist die Begleitperson auch frei oder du bekommst keine Ermäßigung, das variiert. Und dann kannst du im öfftl. Nahverkehr als Begleitperson kostenlos fahren, wenn dein Sohn dabei ist, dein Sohn auch, wenn er allerdings über 6 ist (je nachdem, ab welchem Alter die Kinder in eurem Verkehrsverbund was zahlen müssten) musst du für ihn eine Wertmarke besorgen, soweit ich weiß, bekommst du die aber bei 100% kostenlos, da mein Sohn (auch 100 %, B, G, aG, H, Gl) aber erst 2 ist, brauche ich die noch nicht. Und du kannst mit der Bahn als Begleitperson deinen Sohn kostenlos begleiten, auch im ICE. Die Reservierung für Sitzplätze kostet auch nichts. Wenn dein Sohn über 6 ist, muss er selbst aber den Kinderfahrpreis bezahlen, es gibt nur bestimmte Strecken, wo das anders gibt. Es gibt von der Bahn eine Broschüre "Mobil mit Handycap", die kannst du dir besorgen. Ich bin schon öfters mit meinem Sohn Zug gefahren und es war nie ein Problem, wenn ich den SBA vorgezeit habe (auch im ICE nicht). Wenn ihr einen Zweitwagen hat, der ausschließlich für deinen Sohn genutzt wird, könnt ihr den auf ihn zulassen, dann müsst ihr keine KFZ-Steuern zahlen. Der Wagen darf dann aber nicht für z.B. Fahrten zur Arbeit oder so genutzt werden. Die blaue Parkkarte hast du ja shcon bzw. weißt, dass du die bekommen kannst. Das erleichtert viel. Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen! Ansonsten wissen vielleicht noch andere, welche Nachteilsausgleich euch noch zu stehen würden. Viele Grüße, Katja

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 18:01



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SAM hatte hier vor ein paar Tagen einen super Link eingestellt. Ich füge mal den Link zu ihrem Beitrag ein : http://www.rund-ums-baby.de/kindern_helfen/beitrag.htm?id=69777 LG

Mitglied inaktiv - 24.07.2010, 11:31



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Kann sein, dass das in den verschiedenen Bundesländern anders ist, aber hier (in Sachsen) brauchst du die Wertmarke sofort um dein Kind kostenlos zu begleiten! Dein Kind ist natürlich bis 6 kostenlos aber du als Begleitperson müsstest sonst bezahlen. Steuer ist nicht ohne, da geht sehr viel (z.B. auch "Vergnügungsfahrten" also Urlaub). Mit dem SBA kann man auch das Auo auf das Kind melden und da die Steuer sparen (bei Neukauf je nach Anbieter auch einen festen Prozentsatz). Allerdings darf dann das Fahrzeug nur noch mit oder für das Kind benutzt werden (Einkaufen, Apotheke ... zählt also mit auch wenn du das Kind nicht dabei hast), wenn allerdings einer von euch Erwachsenen das Auto z.B. für Dienstreisen verwendet geht das dann nicht. Liebe Grüße Anja

Mitglied inaktiv - 25.07.2010, 10:44



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Hallo Anja, also hier in B.-W. braucht man die Wertmarke nicht, um kostenlos mitfahren zu können. Schaden tut es daber sicher nicht, sich eine zu besorgen. Gruß, Katja

Mitglied inaktiv - 25.07.2010, 11:13



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In Berlin brauchst du die Wertmarke auch nicht. Die Begleitperson fährt immer Kostenfrei mit. Klar, wenn das Kind dann 6 Jahre alt ist, braucht es die Wertmarke, damit es weiterhin kostenfrei die Öffentlichen benutzen darf.

Mitglied inaktiv - 25.07.2010, 11:17