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Pflegestufe - privat versichert und beihilfeberechtigt

Thema: Pflegestufe - privat versichert und beihilfeberechtigt

Hallo, uns wurde empfohlen, für unseren Sohn (10 Monate alt, in 30. SSW mit schwersten Gehirnblutungen geboren, West-Syndrom...) eine Pflegstufe zu beantragen. Der Kleine ist mit mir privat versichert (20%) und beihilfeberechtigt (80%). Wer kennt sich mit der Beantragung einer Pflegestufe mit dieser Versicherungskonstellation aus? Vielen Dank für eure Hilfe! LG Jule

Mitglied inaktiv - 21.11.2008, 11:01



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Hallo! Soweit ich weiß (bin nicht in dieser Situation) beantragt man eine Pflegestufe genauso wie auch Übernahme von Kur- oder Zahnersatzkosten. Du schreibst formlos die Krankenversicherung und auch die Beihilfestelle an und legst aussagekräftige Atteste der behandelnden Ärzte ein. Ggf. kannst Du vorher auch beide Stellen anrufen und fragen, ob es dort schon entsprechende Vordrucke zur Beantragung gibt. Gerade die Krankenversicherungen haben oft ganz eigene Formulare, die sie dann ausgefüllt haben möchten! Inwiefern Zahlungen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung den gesetzlichen Beträgen angeglichen sind oder nicht, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man Dir auch da schon vorab telefonisch Auskünfte geben. LG und viel Glück, dieElle (auch beihilfeberechtigt mit 80%-Kind ;-) )

Mitglied inaktiv - 21.11.2008, 13:44



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huhu bei der PFLEGEKASSE musst Du das beantragen denn anders als bei Krankenkassensachen hängt sich hier die Beihilfe komplettan die entscheidung der Pflegekasse an. Also die Pflegekasse schiekt einen Gutachter und der gibts an die KV, die entscheiden, den Bescheid gibst DU dann an die Beihilfe. Beihilfe macht nichts Eigenes in Sachen Pflege... Die Privaten sind in Sachen Pflege oft sehr geizig, wir haben bei Ellert zwar sofort die 100 % Schwerbehinderung bekommen aber trotz Sauerstoff, Magensonde und massiven Entwicklungsproblemen erst die Stufe 12mit Anwalt ab dem ersten Geburtstag. Scheib mal Pflegetagebuch und beantrage es schriftlich mit Einschreiben, denn der Antrag zählt, nicht der Bescheid ( wird rückwirkend bezahlt) dagmar

Mitglied inaktiv - 21.11.2008, 23:19



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Ist mal wieder typisch für die Beihilfe, nix eigenes zu machen *lach* Benutzt man in diesem Fall dann auch Vordrucke der gesetzlichen Pflegeversicherung oder wie läuft das dann? Ich kenn hier von uns (Kommune) nur die Beihilfevordrucke, auf welchen halt auch explizit ein "Eckchen" für Beatragung von Pflegeleistungen reserviert ist. Da würd mich wirklich interessieren, wie das bei Euch aussieht (Du bist beim Bund oder??? *grübel*) Der Umschlag ist übrigens leider noch nicht unterwegs zu Euch *schäm* War die Woche krank und war so gut wie nicht draussen. Montag bin ich wieder arbeiten und dann nehm ich den Umschlag direkt mit! Versprochen! Grüßle und ein schönes WE wünscht, dieElle

Mitglied inaktiv - 22.11.2008, 08:09



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Hallo Dagmar, vielen Dank für die Tipps. Dann werde ich mich mal an die Debeka wenden. Was anderes: Wie geht's denn deiner Tochter mit ihren Bewerbungen? Würde mich mal interessieren... LG Jule

Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 11:26



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huhu unsere beihilfe will nichtmal die Beratungseinsätze nachgewiesen haben da sie in Sachen Pflege keine Aktien hat. Aber zumindest zahtl sie die 26.- im Quartal dafür LEIDER denn mit der Beihilfe würde ich eher noch klarkommen als mit der Debeka mit der ich ja wirklich im Krieg stehe in allen Sachen. Momentan läuft der ANtrag auf einen neuen Rollstuhl KV mit 5000 Euro die Debeka hat den Satz von 680 Euro von dem die dann wieedr 20% zahlen... wie ich sie kenne dagmar

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 08:31



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Hatten das selbe Problem. Haben den Antrag an die Pflegekasse gestellt, die haben uns einen "netten" Hernn vom MDK geschickt, der dann wiederum die Pflegestufe 1 bewilligt hat. Du solltest ein ausführliches Pflegetagebuch schreiben und vielleicht auch aussagekräftige ärztliche Gutachten (die schlechten) kopieren. Unser Gutachter war sehr darauf erpicht nur die Unterlagen einzusehen, die gute Prognosen usw. aufführten . Wir haben aber nach wie vor Probleme mit der privaten KK, denn alle Anschaffungen (Hilfsmittel, Frühförderung)werden erstmal genau überprüft und dann doch nur unter Vorbehalt bzw. gar nicht (Frühförderung) erstattet. Als hätte man mit einem kranken und behinderten kind nicht genug zu tun, muss man sich ständig mit der KK auseinandersetzen.

Mitglied inaktiv - 02.12.2008, 09:37