Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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meldepflichtiger Unfall???

Thema: meldepflichtiger Unfall???

Hallo, ich wollte fragen ob ihr Euch damit auskennt und der behandelnde Arzt den Unfall melden muss. Der Sohn meines Mannes lebt bei den Großeltern da die Mutter ihn nicht haben möchte. Mein Mann erfuhr erst nach 1,5 Jahren das er einen Sohn hat uns somit war seine Bezugsperson die Oma, weshalb er auch NOCH dort lebt. Am Karfreitag rief mein Mann 18 Uhr an und wollte fragen ob es Ostersamstag dabei bleibt, das wir ihn abholen. Da hieß es es er hatte einen Unfall mit einem Knaller und ist in eine Spezialklinik geflogen worden. Jetzt kam raus, das der kleine Mann (5) einen Knaller gefunden hat, niemand wusste das welche im Haus sind, er hat ihn angezündet, angeblich sind alle Feuerzeuge weit oben versteckt, und er wollte ihn wieder auspusten. Leider leider sind beide Hände verletzt. Die rechte Hand musste komplett wieder zusammen genäht werden, alle Nerven, Sehnen und Knochen mussten wieder zusammen gefügt werden. Jeden Tag muss die Wunde vom Schwarzpulver gereinigt werden, Diesen Unfall muss doch der Arzt der Polizei melden oder? Ich hoffe es, denn sonst werden wir es melden und stehen dann natürlich "negativ" da und werden wieder Verbot haben, den kleinen Mann zu besuchen und abzuholen. Danke LG TG

von TG2010 am 01.04.2013, 20:14



Antwort auf Beitrag von TG2010

Hallo, oh je das ist ja wirklich übel übel übel. Also ich kann dir so antworten wie ich es weiss, ich arbeite in einem Krankenhaus. Sobald solche Fälle, oder Verd. auf Mißhandlung oder Vernachlässigung eingeliefert werden, und dazu gehört auch solch ein Unfall, wird sowohl die Polizei sofort verständigt als auch das Jugendamt. Denn sowas darf kein Kind finden und anzünden können, das zeugt auch massiv von verletzter Aufsichtspflicht, wenn der Bub erst 5 Jahre alt ist. Es tut mir sehr leid was da passiert ist. Der arme kleine Kerl. Alles Gute weiterhin und berichte mal wie das ausgeht. LG Jo

von Jo64 am 01.04.2013, 20:31



Antwort auf Beitrag von Jo64

Ich hoffe das die es gemeldet haben. Nur wenn, dann hätten wir es doch auch erfahren oder? Sollte es morgen dem Jugendamt noch nicht bekannt sein, melden wir es auf jeden Fall. So etwas darf nicht passieren.

von TG2010 am 01.04.2013, 20:57



Antwort auf Beitrag von TG2010

Oweia, das ist ja echt schrecklich. Würde mal den behandelnden Arzt, bzw. das Krankenhaus kontaktieren. Ansonsten würde ich beim Jugendamt fragen, wie ich mich da verhalten kann. Wünsche euch alles Gute. Auch nach der komischen Vorgeschichte, kann man nur hoffen, dass der Kleine endlich in ein normales Umfeld kommt.

von angi159 am 01.04.2013, 20:56



Antwort auf Beitrag von angi159

Ohne Sorgerecht bist du als Vater nur zum zahlen des unterhaltsam da. Mehr nicht. Echt traurig. Selbst der Besuch im KKH muss von der Oma genehmigt werden und Sie muss dabei sein. Furchtbar.

von TG2010 am 01.04.2013, 21:08



Antwort auf Beitrag von TG2010

Ist er denn als Vater anerkannt? Dann hat er doch ein Umgangsrecht? Das ist doch unabhängig vom Sorgerecht. Liest sich jedenfalls nicht gut, wenn die Oma alles genehmigen muss und sogar dabei sitzt.

von Sternspinne am 02.04.2013, 16:50



Antwort auf Beitrag von Sternspinne

Er hat ein Umgangsrecht. Das zählt aber nicht für Krankenhausbesuche. Die Vaterschaft ist anerkannt.

von TG2010 am 03.04.2013, 20:14



Antwort auf Beitrag von TG2010

... da wurde sofort die Polizei eingeschalten. Andererseits Feuerzeuge so zu verstecken dass ein 5-Jähriger nicht hinkommt halte ich für unmöglich ! Aber wer lässt bitte Knaller auf der Strasse rumliegen, den Verursacher wird man leider kaum rausfinden dagmar

von Ellert am 01.04.2013, 21:02



Antwort auf Beitrag von Ellert

Nicht auf der Straße. Der Onkel lebt dort auch. Der ist um die 20. In seinem Zimmer hat er alleine TV geguckt. Natürlich wusste niemand das Sie knaller im Haus haben.

von TG2010 am 01.04.2013, 21:09



Antwort auf Beitrag von TG2010

für den Jungen wünsche ich von Herzen schnelle gute Besserung, Heilung, Geduld und Kraft Alles Gute für eure Familie Anne

von anludile am 02.04.2013, 18:20



Antwort auf Beitrag von anludile

in meinen Augen ist in dem Moment, wo ein minderjähriges Kind Zugriff auf Knaller hat, die er anzünden muss und die ihm die Hände weghauen, die Polizei für mich der erste Ansprechpartner. Und somit auch anzeigepflichtig - wobei man ja hier dann die Familie anzeigt. Egal, wo das Kind lebt - es muss gewährleistet sein, dass es auf solche Sachen keinen Zugriff hat. Hier wurde die Aufsichtspflicht verletzt.

von Holzkohle am 05.04.2013, 01:17