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mehrbedarf für schwerbehinderte kinder bei alg2 bezug

Thema: mehrbedarf für schwerbehinderte kinder bei alg2 bezug

hi, mein grosser ist 6 jahre alt und zu 80 prozent schwerbehindert und hat unter anderen das merkzeichen g. nun bezogen wir bis september des jahres alg 2 und ich habe im netz gelesen das es einen mehrbedarf von 17% des sozialgeldes gibt.man müsse keinen antrag stellen wenn dem amt der ausweis vorliegt und es würde automatisch mit einberechnet werden. ich bin nun verwirrt weil ich im netz viele unterschiedliche vorrausetzungen finde. einer sagt das g ist ausschlaggebend,der andere sagt das man es nur bekommt wenn das kind nicht schulpflichtig ist,also mehrfach und schwerstbehindert sodass es von der schulpflicht ausgeschlossen wurde. kann mir jemand was dazu sagen? ich danke euch schon mal liebe grüsse nicole und familie

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 22:20



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Natürlich musst du einen Antrag auf diesen Mehrbedarf stellen! Von alleine oder gar automatisch macht es das Amt nicht! Das Gesetz gilt seit dem 01. August 2006, ab diesem Zeitpunkt kann der Mehrbedarf nachgezahlt werden (wenn ihr da schon Leistungen bezogen habt) Und wie du sagst das G ist ausschlaggebend und NICHTS anderes!

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 12:01



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hallo Nicole, ich bin gerade auch dabei den mehrbedarf für meine Tochter zu beantragen, sie ist 70% Körperbehindert mit den merkzeichen G und H. Ich bin der meinung wenn ich das fachchinesisch der Ämter richtig gedeutet habe, das uns der mehrbedarf zu steht. Ich habe um eine beratung diesbezüglich gebeten, werde mich bei dir melden wenn ich mehr weiß LG mandy

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 17:25