Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Krankenhausaufenthalt...Frage dazu...

Thema: Krankenhausaufenthalt...Frage dazu...

hallo, ich muß im august mit unserer kleinen 2 wochen ins kh...der termin fällt leider genau in die zeit in der mein mann keinen urlaub hat ( macht eine umschulung, urlaub wird vorgegeben...) unsere große wird in der zeit von meiner schwester betreut... jetzt zu meinen fragen ? beide kinder können den kiga 2 wochen nicht besuchen...muß ich den beitrag trotzdem zahlen...? kann ich für die zeit der betreuung von der kk betreungskosten beantragen ?

Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 19:17



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Hallo, Du kannst dir von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen lassen. Gehe einfach mal dorthin, oder rufe an, die helfen dir normalerweise ganz unkompliziert weiter. Beiträge im Kiga werden normal immer weiter bezahlt. Frage halt bei der Leiterin/dem Leiter einfach mal nach, ob man da was machen kann, aber in der Regel bleibt da alles wie sonst auch! Ich wünsche alles Gute. lg phi

Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 19:28



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haushaltshilfe...? kann man da auch die schwester nehmen ? sie wohnt halt 80km weit weg...unsere große mußte dort bleiben ( bis aufs wochenende, da ist ja mein mann da...

Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 19:32



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Ich denke schon, das deine Schwester als Haushaltshilfe laufen kann, aber ganz genau wird dir das die KK dann sagen. Vor 9 Jahren war mein Mann als Haushaltshilfe von der KK bezahlt worden. *daumendrück* lg phi

Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 20:30



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danke...!!!

Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 20:48



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Hallo, bin bei uns im Kiga im Vorstand und wir regeln so etwas so: die Beiträge ans Jugendamt werden in jedem Fall weiterbezahlt, bei einem längeren Ausfall (2 Wo sind da aber nicht lang genug :o) ) würden wir die Beiträge nicht einziehen. Was immer geht ist die Essenspauschale zurückerstatten (sind ein Ganztagskindergarten mit 45 Stundenbetreuung). Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt kann auch ein Familienangehöriger sein, einfach mal bei der Kasse anrufen! Viel Glück, Tanja

Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 21:03



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Deine Schwester kannst du zwar als Haushaltshilfe nehmen, allerdings bekommt sie als Familienmitglied lediglich die Fahrtkosten erstattet und keinen "Stundenlohn". Frag' aber trotzdem mal nach. Bei mir war es jedenfalls letztes Jahr so.

Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 21:57



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war während der Kur ihrer Schwiegertochter für die betreuung der Enkel unbezahlt von der Arbeit freigestellt und hat den Gehaltsausfall von der KK bekommen. Trini

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 11:43