Da uns ja das Amt mit der I-Hilfe ein Ei gelegt hat, habe ich Widerspruch gegen den alten Hilfeplan eingelegt und Akteneinsicht gefordert. Prompt, kam der Anruf des KiGas, wo wir ihn angemeldet haben, es aber hieß er bekommt erst ab September2010 einen Platz, es sei ein Platz frei. So, dort geht es ab Montag los. Heute kam der neue Hilfeplan mit Bewilligungsbescheid für den neuen KiGa. Im Anschreiben steht das übliche, ebén unterschreiben und KiGa unterschreiben lassen. Aber der Zusatz ist: Sie möchten von mir eine schriftliche Rücknahme des Widerspruches, da der ja durch den Wechsel gegenstandslos ist. Vielleicht, steh ich nur auf den Schlauch und brauch ne Denkhilfe, aber irgendwie verstehe ich das nicht Wenn eine Sache gegenstandslos ist, ist es für mich vom Tisch. Dann, kann ich trotzdem noch Akteneinsicht verlangen? Kennt sich da jemand aus? LG