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zweit meinung von einen anderen arzt einholen -bekommt man vom ersten arzt die

Thema: zweit meinung von einen anderen arzt einholen -bekommt man vom ersten arzt die

Akte mit oder muß man dem zweiten arzt alles sagen und erklären und was es geht. ?das würde mich überfordern.

von Hannah&Diane am 12.04.2012, 23:02



Antwort auf Beitrag von Hannah&Diane

Ich denke, du müsstest eine Kopie der Akten bekommen (und selbst bezahlen). Allerdings musst du dir auch im Klaren sein, dass oft halt Diagnosen recht unreflektiert übernommen werden. Was die Zweitmeinung dann Wert ist, ist die Frage. Nur kurz: NIEMAND ist je auf die Idee gekommen, meine Tochter könnte irgend welche Probleme mit der Konzentration haben. Sie ist schon immer dadurch aufgefallen, dass sie sich (schon als kleines Kind) sehr lange und gut konzentrieren konnte. Im SPZ war sie bei der Psychologin recht unkonzentriert (weil sie das Memory gelangweilt hat und weil sie vorher schon zig andere Untersuchungen hatte). Und so kam der "Stempel Konzentrationsprobleme" in ihre "Akte", der sich seitdem durchzieht wie ein roter Faden. Auf einmal sprach der Kiga von ADHS (stand nie im Raum, auch danach nicht), die Frühförderung auch (hatte es vorher nie auch nur in Erwägung gezogen), bei einer Untersuchung in der Psychiatrie (aus anderen Gründen) wurde ihre hervorragende Konzentration und Aufmerksamkeit gerühmt (im Gespräch) und in der Diagnose stand wieder "Konzentrationsprobleme". Ich gehe NIRGENDS mehr mit Vorbefund hin. Hängt allerdings auch vom Fall ab: Wenn es sich um Laborwerte, Röntgenaufnahmen etc. handelt sieht das schon anders aus. LG Inge

von IngeA am 13.04.2012, 07:51



Antwort auf Beitrag von IngeA

Der Arzt MUSS dir auf Verlangen die Akte herausgeben.

Mitglied inaktiv - 13.04.2012, 09:12



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn es um gezielte befunde geht ( z.b. Labor, roentgen ect..) dann kannst du sie dir fuer ein entgelt kopieren lassen und mitnehmen, geht es um die ganze krankheitsgeschichte von geburt bis jetzt dann muss meistens der zweite arzt die akte selber beim anderen arzt anfordern. Ein arzt muss und darf manchmal nicht befunde an den patienten weitergeben. Ist z.b. Bei befunden aus psychlogischer oder psychaitrischer behandlungen so, da steht oft der vermerk drauf " befund darf ohne zustimmung des behandelndes arztes nicht weitergegeben werden " , gibt also schon unterschiede. Lg

von Mupflbubi am 13.04.2012, 11:46



Antwort auf Beitrag von Hannah&Diane

"das würde mich überfordern." Dich würde es überfodern, dem zweiten Arzt zu erzählen, worum es geht ?

von montpelle am 15.04.2012, 12:45



Antwort auf Beitrag von montpelle

du willst unabhängig von einen anderen arzt eine 2. meinung? lass die akte da wo sie ist . geh zum anderen (neuen) arzt und schildere dein problem , so ist dann auch die 2. meinung auch die meinung des neuen arzt und nicht die meinung des alten arztes ;-) lg

von mcmdl am 15.04.2012, 19:09



Antwort auf Beitrag von montpelle

Ich kann es nur mit meinen worten sagen. Hab angst der zeit arzt versteht nur bahnhof.

von Hannah&Diane am 16.04.2012, 12:42