Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Fahrdienst nur bei behinderten Kindern ab gewissem Prozentsatz?

Thema: Fahrdienst nur bei behinderten Kindern ab gewissem Prozentsatz?

Hallo, mein Sohn (6) wurde dieses Jahr zurückgestellt, aber nächstes Jahr muss er dann eingeschult werden. Im letzten Intelligenztest wurden 67 Punkte ermittelt, was sozusagen die Grenze ausmacht zwischen geistiger Behinderung und "unterdurchschnittliche" Intelligenz. Nun wissen wir nicht, wie er im nächsten Test abschneiden wird (Winter). Ich mache mir nun Gedanken, ob eine Freie Alternative Schule nach der Pädagogik des Reformpädagogen Célestin Freinet das richtige für meinen Großen ist. Unsere Nachbarin sitzt dort im Vorstand und hat sie uns schon mehrmals empfohlen. Dort sind auch körperlich behinderte Kinder und auch Kinder bspw. mit Down Syndrom. Hier ein kleiner Auszug: "Unsere Ziele: Die Kinder lernen in altersgemischten Gruppen in einer naturnahen Umgebung Das Lernen soll Freude machen Die Kinder lernen individuell und ganzheitlich in ihrem eigenen Tempo Sie gestalten ihren Lernweg selbst mit über Wochenpläne Freiarbeit, Projekte, Kurse und Kreisgespräche gliedern den Tag und die Woche Unsere Idee ist es, eine Schule anzubieten, die Aktivität fordert, integrativ arbeitet und Verantwortungs- und Kooperationsfähigkeit lehrt." Mein Sohn hat große Konzentrationsprobleme und Sprachschwierigkeiten, außerdem auch Defizite in der Motorik. Diese Schule hier ist etwa eine halbe Stunde weit weg und würde für mich 2 Stunden Fahrtweg am Tag in Anspruch nehmen. Jetzt ist meine Frage, ob ich die Chance hätte, ihn bei einem Fahrdienst anzumelden. Hier wäre es der ASB. Die nehmen 100 Euro im Jahr, egal wie weit die Strecke ist, egal welche Schule. Nun weiß ich aber nicht, ob die Genehmigung eines solchen Antrages eine gewisse prozentuale Behinderung fordert. Meine Bekannte bekommt diesen Fahrdienst, bei ihrem Sohn wurden 30 Prozent geistige Behinderung festgestellt. Wer hat hier Erfahrung? LG Steffi

Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 17:03



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Ich würde mal beim Landratsamt anfragen! Mein Sohn wird auch vom ASB geholt und ich bezahle nichts. Mein Sohn hat einen SBA mit 60 GdB, werden diesen aber nicht verlängern, weil er uns nichts bringt LG

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 09:02



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Hallo, meine Tochter ist lernbehindert und geht deshalb im Nachbardorf zur Schule. Dort gibt es an der normalen Grundschule Integrativklassen. Als wir sie dort angemeldet haben hat die Schule den Antrag auf Fahrdienst bei der Stadt beantragt und ohne weiteres durchbekommen - bezahlen müssen wir nichts. Lg Micha

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 20:18



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Hallo, bei uns kostet der Fahrdienst 102,- Euro im Jahr. Die Höhe der Behinderung ist egal. Die Behinderung muss dauerhaft vorhanden sein und es muss (in unserem Bundesland) eine staatliche Schule besucht werden. Für Ersatzschulen in freier Trägerschaft, wird kein Fahrdienst bewilligt. Das ist dann ein Privatvergnügen. Auch wenn sich die Landkreise überschneiden, wird es schwieig. Dann muss das Schulamt die Schule die gewünscht wird, ausdrücklich genehmigen. Also, wenn der ASB für jährlich 100,- Euro den Transport übernimmt und es keine Formalitäten gibt, die zu klären sind, dann würde ich ohne zu zögern die oben beschriebene Schule wählen. Aber, ich würde sie mir ansehen, wie geht es nach der Grundschule weiter, welcher Abschluß ist vielleicht doch möglich. Einfach die Situation wirken lassen. LG. Tesafilm

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 11:51