Hallo Ihr,
Wir erwarten im Dezember unser 2. Kind, leider wird die kleine einen Herzfehler haben, der mit mehreren stationären Aufenthalten im Säuglings- und Kleinkindalter verbunden sein wird. Jedenfalls habe ich gehört, dass es seit ca 1 Jahr in solchen Fällen die Möglichkeit gibt, länger als die 12 Monate Basis-Elterngeld zu beziehen. Bei der Schwangerenberatung war ich schon, die wusste nichts davon, hat sogar bei der L-Bank angerufen, die Mitarbeiterin wusste auch nix. Die Beraterin sagte danach zu mir, dass das nicht heißt, dass es das nicht doch gibt, aber dass es eben viele Ausnahmen beim elterngeld gibt und kaum jemand alle Besonderheiten kennt, insbesondere wenn es eine neue Regelung ist.
Nun bin ich doch neugierig... weiß von euch zufällig jemand ob es das nun gibt oder nicht und wenn ja, wie man es beantragen muss? Danke schon mal für eure Antworten.
von
Maluna
am 28.10.2022, 14:08
Hi! Nein kenn ich leider nicht aber du kannst, wenn es wirklich heftig wird einen Pflegegrad beantragen! Holst bei deiner kk den Antrag fühlst ihn aus, das geht ans Mdk und der macht sich ein Bild. Aber erst nach der Geburt und wenn du definitiv weißt, was auf dich zu klmmt.alles Gute
Mitglied inaktiv - 28.10.2022, 19:04
Kommt das kind 4 wochen zu früh 1 monat mehr
Bei 8 Wochen 2 Monate und bei 12 drei monate, das es dass auch bei kaen kinder gibt wäre mir neu.
Lg
von
misses-cat
am 29.10.2022, 15:05
huhu
meine Kinder sind schon älter, früher gab es ja nichtmal Elterngeld.
Versuche Pflegegeld zu beantragen, da wärst Du dann auch rentenversichert
Behindertenausweis bringt dann Steuervorteile dazu.
von
Ellert
am 02.11.2022, 19:54
aber besser als nichtsmehr dann
von
Ellert
am 02.11.2022, 19:56
Was ich vielleicht auch mal machen würde, Kontakt zu einem Verein für Herzkranke Kinder suchen.
Ich kenne nur diesen hier
https://herzkranke-kinder-muenster.de
Aber vielleicht gibt es sowas auch in eurer Nähe. Sonst einfach hier melden
Wünsche euch und eurem Kind alles gute
von
Anuschka1978
am 05.11.2022, 18:01
Hallo, was du meinst, ist das längere Mutterschaftsgeld. Seit einigen Jahren gibt es 4 Wochen länger Mutterschaftsgeld wenn das Neugeborene eine ärztlich festgestellte Behinderung hat. Danach gibt es aber ganz normales Elterngeld.
Ich wünsche dir alles gute
von
Ariadne77
am 12.11.2022, 21:59