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Babysitter über Verhinderungspflege?

Thema: Babysitter über Verhinderungspflege?

Hallo Hat da jemand Erfahrungen mit? Ich habe einmal die Woche einen festen Termin. In dieser Zeit betreut eine Bekannte meinen Sohn. Sie bekommt dafür 9€ die Stunde von mir. Nun bekommt er ja vermutlich Pflegegrad 2 und ich lese und informiere mich viel im Internet darüber. Verstehe ich es richtig dass ich das über die stundenweise Verhinderungspflege abrechnen könnte, da ich da verhindert bin? Und da es keine ganzen Tage sind wird es nicht aufs Pflegegeld angerechnet? Es ist fest einmal die Woche in der er 2-3 Stunden bei ihr ist. Brauche ich dann Quittungen von ihr oder kann man das monatsweise bestätigen lassen? Vielen Dank für Antwort.

von Sternenschnuppe am 14.10.2018, 19:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hallo, ja kannst du machen. Wir machen das auch so. Unser Sohn hat PG 2. So lange die Pflege unter 8 Std / Tag bleibt, wird vom pflegegeld nix abgezogen. Monatsweise bestätigen geht. Die pflegekasse braucht genaue Daten, um die Uhrzeit von wann bis wann, deine ersatzkraft muss es quittieren, dass sie das Geld erhalten hat und dann bekommst du es erstattet.

von Bliblablub am 14.10.2018, 21:41



Antwort auf Beitrag von Bliblablub

Oh super, vielen Dank. Das ist kein Problem. Ist auch immer der gleiche Wochentag und gleiche Zeit. Finanziell ist das eine große Hilfe wenn ich das erstattet bekomme. Ist seine alte Tagesmutter die ihn dann betreut in der Zeit.

von Sternenschnuppe am 14.10.2018, 22:31



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

huhu frag die kasse nach wie die das wollen meine betreuung muss mir eine richtige Rechnung schreiben die lege ich aus und reiche sie dann ein Babysitten darf aber nicht drauf stehen sondern verhinderungspflege dagmar

von Ellert am 15.10.2018, 09:04



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ah,ok, danke Ellert. Ich habe gelesen dass einem dann das Jahresbudget zur Verfügung steht. Da ich ihn ja bereits länger als 6 Monate zuhause pflege ab sofort. Kann dann auch rückwirkend abgerechnet werden oder erst die Male ab Amtragsstellung ? Er wird schon längere Zeit 1x die Woche fest von ihr betreut.

von Sternenschnuppe am 15.10.2018, 10:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Du kannst die 1600 € verhinderungspflege auch "sammeln" und dann quasi auf einmal einreichen. Rückwirkend weiß ich nicht, ob das geht. Da müsstest du bei der Pflegekasse anrufen. Wichtig ist auch zu wissen, dass, wenn du die Kurzzeitpflege pauschale nicht in Anspruch nimmst, diese in verhinderungspflege umwandeln kannst: das sind dann nochmal ca 800€ die du ausgezahlt bekommen kannst für die Ersatzpflege.

von Bliblablub am 15.10.2018, 10:08



Antwort auf Beitrag von Bliblablub

Dankeschön, das hatte ich auch schon gelesen. Kurzzeitpflege kommt ja nicht in Frage, die stundenweise Verhinderungspflege ist genau das, was ich gerne nutzen möchte. Das würde bedeuten ich könnte mir Zeiträume schaffen in denen er bei der Tagesmutter ist und dort meine Termine legen. Ab und an habe ich am Nachmittag berufliche Termine, da kann man das auch nutzen? Alles Neuland für mich, bisher ist er nur einmal die Woche fest beteut, alles andere fange ich über Freunde, Nachbarn oder Spieleverabredungen ab.

von Sternenschnuppe am 15.10.2018, 11:33



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

huhu Du kannst das nutzen immer wenn Du verhindert bist am Wochenende mal Abends mit Deinem Mann essen gehen mittags zum Frisör etc Daneben hast Du ggf auch die 125 Euro über, die nutze ich zB an dem Tag an dem ich länger als normal arbeite und jemand dann da ist wenn der Fahrdienst vor der Tür steht. dagmar

von Ellert am 15.10.2018, 18:26



Antwort auf Beitrag von Ellert

So wie ich das verstanden habe darf damit nur abgerechnet werden über einen Pflegedienst oder ähnlichem? Also Sozialdeinst etc. direkt mit der Pflegekasse, oder wie geht das? Danke für Deine Hilfe.

von Sternenschnuppe am 15.10.2018, 18:41



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also in manchen Bundesländern geht das auch über Nachbarschaftshilfe sonst über die Dienste wir haben einen Ehrenamtler der über die diakonie angestellt ist dagmar

von Ellert am 16.10.2018, 21:52