Ich habe die Frage mal einfach gestellt, weil ich auch unterschiedliche Infos im Net gefunden habe.
Kind ist 15, schon seit 7-8 Jahren diagnostiziert, hat nun seinen Ausweis bekommen 60% B,G,H ... was bedeutet das für ihn, was bringt ihm das, und wo wird er damit beeinträchtigt, also wo hindert ihn das?
Z.B. freut er sich auf seinen Führerschein, ich habe aber Zweifel, daß er den mit den Merkmalen machen darf, wobei ich sicher bin, daß er das problemlos schafft. Er besucht nun auch als I-Kind die Realschule und hat seine vielen Jahren Sonderschulzeit (ob die wirklich so lange nötig waren ist mr im Nachhinein fraglich :-() gut weggesteckt, lediglich in Englisch hängt er recht hoffnungslos hinterher ... doch er hat sich gut gemacht, besser wie erwartet im ersten halben Jahr in der Regelschule...
Dennoch möchten wir natürlich nutzen, was ihm an Hilfen zusteht, womit ich nicht nur das Finanzielle meine, auch was Ausbildung etc. angeht. Mir wurde z.B. gesagt, daß er später unkündbar sein wird mit dem Status, daß der Ausbildungsbetrieb keine Kosten haben wird .. solche Sachen wären mir halt wichtig zu wissen. Aber die Infos sind schwammig und unterschiedlich.
LG
Die Schwester
von
SchwesterRabiata
am 28.06.2015, 20:02
Haben einen Mitarbeiter in der Werkstatt, der wegen Asperger auch seine Ausbildung mit I-Helfer gemacht hat. Letzlich wurde für ihn sogar eine Planstelle geschaffen.
Er fährt Auto.
Trini
von
Trini
am 29.06.2015, 09:31
Ich habe selber auch Schwerbehindertenausweis,
Vorteil für mich:
- mehr Kündigungsschutz
- Kostenlos mit RE-Zug, bzw. Bus / U-Bahn / S-Bahn und Strassenbahn
- Ermäßigte Eintritt
- Steuer Freibeitrag (3700,00 Euro pro Jahr)
und vieles mehr...
Dank Schwerbehindertenausweis komme ich viel weiter...
von
SpiderWoman
am 29.06.2015, 15:03
Leider auch nur schwammig... Ich war mal bei einem Einstellungstest in einer Behörde. Ein Mädchen in einem Rollstuhl hat z.B. mehr Zeit und Hilfestellungen erhalten. Und es wurde auch gesagt, dass die Bewerber mit Ausweis bevorzugt würden. Aber das ist schon sehr lange her...
Ich würde mal bei eurer Stadt/Gemeinde anrufen und fragen, ob es eine Beratungsstelle gibt.
von
Kasi2006
am 07.07.2015, 08:26
Mit G und B könntet ihr einen besonderen Parkausweis bei der Gemeinde beantragen. Dann ist Parken auf Behindertenparkplätzen und Parken im eingeschränkten Halteverbot von mehreren Stunden.
Außerdem könnt ihr - bis euer Sohn ein eigenes KFZ hat - beantragen, dass ihr weniger KFZ-Steuer zahlen müsst.
Höhere Steuerfreibeträge, die ihr nutzen könnt, bis euer Sohn selbst Geld verdient, gibt es auch.
Mit dem Führerschein hat das übrigens gar nichts zu tun.
von
shinead
am 09.07.2015, 11:40