Thema:
arbeiten am Wochende
Guten Tag,ich bin alleinerziehende Mutter.Meine Tochter hat Epelesie mit 30 GdB.Nun möchte mein Arbeitgeber noch 5 Jahren das ich zusätzlich noch am Wochende arbeiten gehe.Was für mich nicht möglich ist.Könnt ihr mir weiterhelfen?
von
Kat1306
am 05.01.2020, 14:21
was steht im Arbeitsvertrag?
von
Philo
am 05.01.2020, 17:41
Nur an Wochentagen!
von
Kat1306
am 05.01.2020, 17:45
Die Woche hat 7 Wochentage, und normalerweise 6 Werktage.
Was steht also genau in deinem Arbeitsvertrag?
Mitglied inaktiv - 05.01.2020, 22:19
Hallo,
ich kann Dir von mir berichten: Ich habe 2 chronisch kranke Kinder, arbeite nur, während die Kinder betreut sind (also an Vormittagen).
Nun wollte meine Chefin, dass ich mich zu Fortbildungen anmelde. Ich hab ihr meine Situation geschildert (Mann im Schichtdienst, keine Kinderbetreuung ab 12:30 Uhr) und sie gefragt, wie sie das an meiner Stelle organisieren würde. Ich habe angeboten, zu meinen Arbeitszeiten (jeweils 9-12 Uhr an Veranstaltungen teilzunehmen - nur sind das alles Veranstaltungen von 8:00-17:00 Uhr).
Daraufhin hat sie mich vorübergehend von der Fortbildungspflicht freigestellt.
Von daher würde ich dem Chef nicht mit Paragraphen kommen, sondern ihm objektiv und ohne Jammern die familiäre Situation schildern und ihn fragen, was er vorschlägt / anbieten kann.
LG
von
Philo
am 06.01.2020, 14:00
huhu
ich vermute Dein Problem ist fehlende Betreuung oder ? So würde ich auch argumentieren
wohin mit einem Kind das behindert ist , aber selbst gesunde kann man ja nicht einfrieren
dagmar
von
Ellert
am 06.01.2020, 06:38
Ja ,die Bereuung meiner Tochter ist am Wochenende nicht gewährleistet.In meinem Arbeitsvertrag steht von Montag bis Freitag,aber es werden Sonderregelungen eingeführt.Ich bräuchte einen Paragrafen, wo es drin steht das ich nur 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen kann.Und den finde ich nirgends.
von
Kat1306
am 06.01.2020, 09:45
Wie alt ist das Kind und wie ist sie eingestellt? Hat sie häufig Anfälle?
Habt ihr einen Pflegegrad?
LG
von
Winterkind09
am 06.01.2020, 10:01
Meine Tochter ist 10 Jahre.Einen Pflegegrad habe ich nicht für sie.Sie hat häufige Anfälle,somit musste ich oft der Arbeit fern bleiben.
von
Kat1306
am 07.01.2020, 04:58
Wenn sie häufige Anfälle hat, versuche einen Pflegegrad zu bekommen. Dann hast du eventuell andere Optionen.
Es ist bei uns aber selbst über den FUD schwierig, eine Ersatzpflegeperson oder einen Babysitter zu bekommen, wenn das Kind Epi hat und eventuell die Gabe eines Notfallmedikament notwendig werden könnte... So jedenfalls meine aktuelle Erfahrung.
Könnt ihr bei euch noch an einer besseren Einstellung der Medikamente schrauben? Wir waren in Bethel und haben von dort eine sehr gute Strategie bekommen, auf die wir später umstellen mussten- was gerade sehr gut funktioniert (hoffentlich bleibt es so).
LG
von
Winterkind09
am 07.01.2020, 08:03
Ich empfehle Dir, Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Das dringt auch nicht nach draußen.
Nimm Deinen aktuellen Arbeitsvertrag mit und schildere Deine Situation.
Meiner Meinung nach bedeuten mehr Stunden (Du schreibst ja "zusätzlich") die Änderung Deines Arbeitsvertrages. Das geht natürlich nur mit Deiner Zustimmung, nicht einseitig.
Du hast wahrscheinlich nur 2 Alternativen. Entweder mitziehen, oder eine andere Arbeit suchen (müssen). Wir haben auch Arbeitsrechtler in der Kanzlei, von daher sehe ich das leider sehr nüchtern.
Und den AG ansprechen und ihm sagen, wie es ist, wenn er es nicht weiß. Vllt sieht er dann von der Arbeitszeiterhöhung ab.
Ich würde Dir aber sehr empfehlen, einen Pflegegrad für Deine Tochter zu beantragen. Sofern sie einen PG 2 oder höher bekäme, erhaltet ihr mtl Pflegegeld, was das finanzielle auch im Falle eines Arbeitsplatzverlustes nicht wirklich, aber immerhin etwas zum ALG I abfedern könnte. Oder die Differenzen zum Kinderkrankengeld der Krankenkasse, wenn Du auf sie "krank geschrieben" bist. Rein theoretisch könntest Du dann auch weniger Stunden arbeiten, und hättest dazu dieses finanzielle Polster, um die weniger-Stunden zu finanzieren. Die Rentenbeiträge oder Zuzahlungen zur Rentenvers. trägt die Pflegekasse.
Alles Gute für Deine Tochter, wenn es idiopathisch ist, wird sie vielleicht wieder gesund?? Ich wünsche es Euch! Mein Ex-Mann hat diese Sch... und bei meiner Tochter stand auch der Verdacht im Raum. Ich weiß, wie es ist... Ich bewundere Euch, Dich, Dagmar hier, alle anderen Betroffenen, für Eure Nervenstärke, dass immer zu ertragen, den Anblick, das Aushalten...
ohno
von
ohno
am 07.01.2020, 18:46
Ich danke euch allen für die Mithilfe und Reaktionen.Ich werde es umsetzen.
LG
Katja
von
Kat1306
am 07.01.2020, 19:00
Mit Pflegegrad wird zudem die erlaubte Arbeitsstunden gedeckelt. Man darf als Pflegeperson nicht mehr wie 30 std die Woche arbeiten, je nach Umfang der Pflege auch weniger.
von
Felica
am 08.01.2020, 17:25
Entweder Du oder ich haben da was falsch verstanden... Ich hab bspw eine 37 h/Wo. 18 h zusätzliche Pflegezeit hat mir der MDK für mein Kind "bescheinigt".
Die 30h-Woche ist doch eher die Obergrenze wg der Zuzahlung der Pflegekasse in die Rentenversicherung? Wenn Du mehr arbeitest, erlischt Dein Anspruch auf diese Zuzahlung.
von
ohno
am 08.01.2020, 22:21
Pflegegeld und arbeiten: Darf die Pflegeperson arbeiten?
Dem Gesetzgeber ist es am wichtigsten, dass eine erstklassige Pflege sichergestellt wird. Wenn eine private Pflegeperson tätig ist und Pflegegeld gezahlt wird, gilt daher tatsächlich eine Arbeitsbeschränkung: Pflegegeld und 30 Stunden Arbeit passen noch zusammen, mehr jedoch nicht. Arbeitet die Person länger, werden ihr die Zuschüssen zur Rentenversicherung gestrichen. Für wen die Kombination Pflegegeld und 30 Stunden Arbeit maximal zum Problem wird, der sollte sich darüber informieren, ob es nicht besser (weil finanziell vorteilhafter) wäre, entweder einen Pflegedienst zu beauftragen oder weniger zu arbeiten.
von
memory
am 09.01.2020, 12:05
Dennoch sehe ich hier einen gültigen Arbeitsvertrag der 30 Std und Mo-Fr vorsieht und
an dem soll nun gerüttelt werden
egal ob mit oder ohne Kinder
Vertrag ist Vertrag
dagamr
von
Ellert
am 12.01.2020, 08:50