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wie läuft es mit dem mutterschutz und der elternzeit bei frühgeborenen?

Thema: wie läuft es mit dem mutterschutz und der elternzeit bei frühgeborenen?

nun kam mausi ja 4 wochen früher als geplant.bräuchte jetzt mal ein paar erfahrungen von euch:-) wie läuft das mit der elternzeit?zählt der eigentliche et.oder der an dem sie jetzt geboren ist?ich möchte ein jahr zu hause bleiben.der eigentliche termin wäre ja erst der 5.09 gewesen.und ich habe gehört das sich der mutterschutz auf 12 wochen verlängert.stimmt das?gibt es irgendwo ne tolle seite wo ich mal das alles nachlesen kann?bin so unwissend vielen dank vorab schonmal für eure antworten

von jaci27 am 11.08.2012, 10:08



Antwort auf Beitrag von jaci27

hu hu schau mal hier http://www.sg.sgkg.de/hilfen/publik/muschg1.php meine kleine kam 10 Wochen zu früh , Et war am 28.8 und Mutterschutz ging bis zum 1.1. , bekomm es nicht mehr ganz zusammen du brauchst auf jeden fall eine bescheinigung vom Krankenhaus für deine Krankenkasse das du ein frühchen hast ( Gewicht und in welcher ssw du entbunden hast),das ist wichtig für mutterschutz sonst wird es nicht anerkannt bei mir wurde die elternzeit ab geburt gerechnet ,klar nach ende vom mutterschutz viel glück

von emma-baby am 11.08.2012, 10:40



Antwort auf Beitrag von emma-baby

Mutterschutz ist verlängert, damit bekommst du aber auch kürzer Elterngeld. Dein Mutterschutz nach dem errechneten ET dauert 12 Wochen (und die Zeit bis zum errechneten ET ist natürlich auch Mutterschutz). Das Elterngeld beginnt ab Ende Mutterschutz, verkürzt sich damit also um einen Monat. Da hat der Staat die Frühchen bei der Erfindung des Elterngelds übersehen und spart sich damit schön Geld.

von Yanla am 11.08.2012, 13:57



Antwort auf Beitrag von jaci27

Hallo, Mutterschutz verlängert sich auf 12 Wochen nach ET, also insgesamt 18 Wochen. Elterngeld gibt es bis ein Jahr nach GT, wird also für Vater Staat dadurch kürzer. Elternzeit richtet sich leider auch nach GT, bei einem Jahr also leider nur bis zum ersten Geburtstag. Wichtig ist die Bescheinigung der Frühgeburt vom Krankenhaus. Alles Gute, Ev.

von Ev71 am 11.08.2012, 14:39



Antwort auf Beitrag von jaci27

Elternzeit ab Geburt Mutterschutz 12 Wochen (statt normalerweise 8 bei Nicht-Frühgeborenen) ab errechnetem Entbindungstermin

Mitglied inaktiv - 11.08.2012, 15:20



Antwort auf Beitrag von jaci27

vielen dank.ihr habt mir sehr weitergeholfen.... schade das vaterstaat einen da einfach mal 4 wochen klaut

von jaci27 am 11.08.2012, 20:34



Antwort auf Beitrag von jaci27

Wegen der Elternzeit meinst du? Da hab ich mich auch geärgert. Und mein Chef hat sich gleich gefreut ;-)

Mitglied inaktiv - 11.08.2012, 21:23