Guten Tag!
Ich bin ganz verunsichert. Ich habe letztens irgendwo aufgeschnappt das ich als Zahnarzthelferin nicht arbeiten darf wenn ich stille. Mein Sohn ist 18 Monate und ich stille ihn noch abends und nachts. Seid einem halben Jahr arbeite ich auch wieder. Stimmt das denn?
Nach der Arbeit gehe ich natürlich immer sofort duschen. Meine Hygiene halte ich auf Arbeit auch immer ein.
Vielen Dank
Mara
von
MaraG.
am 23.11.2016, 14:15
Antwort auf:
Teilstillen und Beruf als Zahnarzthelferin
Liebe Mara,
im Mutterschutzgesetz sind Einschränkungen für Schwangere und stillende Mütter ausdrücklich vorgesehen:
"Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo).
Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten."
In deiner Firma muss es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit geben, die für solche Fragen zuständig ist und Zugang zu den Informationen über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und Gefahrstoffverordnung hat. Am besten wendest Du dich an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an das Gewerbeaufsichtsamt, dort bekommst Du ganz genaue Informationen.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
LLLiebe Grüße
Biggi
von
Biggi Welter
am 23.11.2016