Frage: Stillen während der Arbeitszeit

Hallo, Ich habe eine Frage zum Mutterschutzgesetz, welches ja das Stillen während der Arbeitszeit erlaubt, auch wenn man Teilzeit arbeitet. Ist es denn so, dass mir auch in Teilzeit theoretisch täglich eine Stunde Arbeitszeit fürs Stillen zustünde? Oder hätte ich z.B bei halber Stundenzahl auch nur einen Anspruch auf 30 Minuten? Falls jemand in Anbetracht der geringen Arbeitszeit moralische Bedenken dem Arbeitgeber gegenüber hat: Ich möchte nicht zwingend meinen Anspruch ausreizen, würde jedoch gern wissen, wie es rechtlich geregelt ist, um eine Verhandlungsbasis zu haben. Daher noch eine Frage: ist es richtig, dass es theoretisch auch möglich wäre, eine Stunde eher zu gehen, um zu Hause zu stillen? Ich möchte nämlich unbedingt mein Baby weiterhin voll stillen, während mein Mann Elternzeit hat. Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank für die Antwort!

von Leana223 am 18.01.2016, 23:22



Antwort auf: Stillen während der Arbeitszeit

Liebe Leana223, "Gesetzliche Ruhepausen sowie die Fahrzeit (Wohnung–Arbeitsstelle) sind keine Arbeitszeit." und auch dieser Auszug sollte deine Frage beantworten: "Eine Frau, die stillt, kann nach Wiederaufnahme ihrer Arbeit Stillpausen während der Arbeitszeit beanspruchen. Die Zeit zum Stillen ist durch das Mutterschutzgesetz gesichert: mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden." Eine gesetzliche Regelung bei einer Teilzeitarbeit kann ich nicht finden. LLLiebe Grüße Biggi

von Biggi Welter am 19.01.2016



Antwort auf: Stillen während der Arbeitszeit

Ich würde die von Biggi zitierte Regelung so auslegen, dass sich die 2x30 min oder 1x 1h auf 8 h Arbeitszeit beziehen. Aus dem folgenden Satz (mehr als 8 h durchgehende Arbeitszeit) geht hervor, dass die Pausenlänge einen Bezug zur Arbeitszeit haben soll. Bei halber Stundenzahl würde ich dann von 30 min Pausenanspruch währende der Arbeitszeit ausgehen - das entspricht ja auch dem Sinn der Regel, da der Stillbedarf auch zeitbezogen ist. Eine Verhandlung, ob Du 30 min früher gehen darfst (statt Pause) kannst Du aber sicher führen, einen Anspruch drauf hast Du aber wahrscheinlich nicht, ich würde denken Pause ist Pause und nicht früher gehen. Aber Du kannst vielleicht gut begründen, dass dann der Stillabstand genau hinhaut, und nicht z.B. Dein Mann das Kind zum Arbeitsplatz oder in die Nähe bringen muss. Viel Glück!

von zweizwerge am 20.01.2016, 13:57



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