Stillen trotz Arbeit im Gesundheitswesen?

 Biggi Welter Frage an Biggi Welter Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

Frage: Stillen trotz Arbeit im Gesundheitswesen?

Hallo. Meine Tochter ist jetzt 14 Monate und ich stille sie noch Nachts -wir beide genießen es sehr. In zwei Wochen fange ich wieder zu Arbeiten an, ich arbeite im Krankenhaus (enger Patientenkontakt). Meine Freundin empfahl mir mit dem Stillen aufzuhören, denn falls ich mich mit Erregern anstecke würde ich meine Tochter über das Stillen auch anstecken. Es gäbe sogar dazu ein Gesetzt, welches das Stillen bei Arbeit im Gesundheitswesen untersagt bzw wofür es ein Beschäftigungsverbot gibt, so lange ich stille -erwähnte meine Freundin. Wie verhält es sich wirklich mit der Arbeit im KH und dem nächtlichen Stillen -ist es wirklich riskant und gibt es dieses Gesetz? Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus sehr und wünsche einen guten Start in die neue Woche!!!

von Fruechtchen77 am 17.08.2015, 09:23



Antwort auf: Stillen trotz Arbeit im Gesundheitswesen?

Liebe Fruechtchen77, das Mutterschutzgesetz sagt folgendes zum Thema Stillen: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmaßnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Wenn Sie sich schützen mit Mundschutz und Handschuhen, wird es wahrscheinlich keine Probleme geben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. LLLiebe Grüße Biggi

von Biggi Welter am 17.08.2015



Antwort auf: Stillen trotz Arbeit im Gesundheitswesen?

Vielen Dank, die Antwort hat mich beruhigt und mir sehr weiter geholfen! Ihnen wünsche ich eine angenehme Woche! LG Fruechtchen77

von Fruechtchen77 am 17.08.2015, 10:45



Antwort auf: Stillen trotz Arbeit im Gesundheitswesen?

:-) Danke, ich Ihnen auch!!! Biggi

von Biggi Welter am 17.08.2015