Guten Tag Frau Bader, ich arbeite in einem Museum, eigentlich ein klassischer Bürojob. Da meine Abteilung aber auch für Veranstaltungen etc. zuständig ist, kommt es immer mal wieder vor, dass man samstags oder sonntags arbeitet. Nun bin ich schwanger und möchte gerne weiterhin auch samstags arbeiten (es kommt eh nur selten vor). Laut unserer Personalsachbearbeiterin wäre dies laut Mutterschutzgesetz verboten (meiner Meinung nach spricht dieses nur von Sonntag und Nachtarbeit) und sie begründet dies damit, dass wir Museumsangestellte samstags normalerweise nicht arbeiten. Wie gesagt, das ist auch bei mir nicht regelmäßig der Fall, stand aber zumindest in der Stellenausschreibung (der Arbeitsvertrag sagt dazu nichts). Irgendwie hat sie auch den für uns gültigen TV-L ins Spiel gebracht, dort habe ich überhaupt nichts zum Thema Mutterschutz gefunden... Wie sehen Sie das? Außerdem behauptet sie, dass ich keine Mehrarbeit (ausgehend von meinem Teilzeitvertrag 26 Std/Woche im Rahmen der aktuellen Elternzeit) leisten dürfte. Auch hier habe ich das Mutterschutzgesetz so verstanden, dass ich tägl. max. 8,5 Stunden und in einer Doppelwoche nicht mehr als 90 Stunden arbeiten darf? Vielen Dank für die Auskünfte und beste Grüße!
von happy99 am 11.08.2016, 15:02