Sehr geehrter Herr Dr. Bluni! Ursprünglich habe ich diese Frage an Frau Bader als Rechtsanwältin gestellt. Sie weiß aber keine Antwortund empfahl mir, mich an Sie zu wenden. Ich bin bei der HALLESCHEN krankenversichert und jetzt in der 34. Woche mit meiner Zwillingsschwangerschaft angekommen. Vor einiger Zeit habe ich eine Zwischenabrechnung an meine PKV geschickt. Hier werden mir doppelt erbrachte Leistungen zur Mutterschaftsvorsorge durch meine Hausgynäkologin und durch die Uniklinik zur Feindiagnostik nicht in voller Höhe bezahlt. Konkret geht es um die Ultraschalluntersuchungen nach den Ziffern 415 und 423 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Abschnitt C VI. Sonographische Leistungen, Allgemeine Bestimmungen Nr.2, der GOÄ steht, dass die Ziffern nur einmal je Sitzung abgerechnet werden können. Im wirklichen Leben haben die Ärzte doch aber den doppelten Zeit- und Leistungsaufwand! Ich habe meine Gynäkologin auf dieses Problem angesprochen. Sie meinte, dass Sie bisher noch nie vor einem solchen Problem stand. Bisher seien alle doppelten Abrechnungen der Leistung bei vorliegender Zwillingsschwangerschaft auch unproblematisch bezahlt worden. Meine PKV habe ich noch mal schriftlich auf den Sachverhalt der Zwillinge hingewiesen. Diese teilte mir mit, dass sie davon Kenntniss habe und sich nach den Gesetzmäßigkeiten der GOÄ richten. Ich sollte ledigllich den halben Betrag an die Ärzte zu überweisen. Dies ist allerdings längst in voller Höhe passiert. Ist der geschilderte Sachverhalt eher ein Problem der HALLESCHEN speziell? Oder gibt es vielleicht doch irgendwelche Grundsatzurteile, dass eine Zwillingsschwangerschaft die allgemeine Klausel der GOÄ aufhebt? Ich bedanke mich schon mal für Ihre Mühe und Zeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen Anja Krull
von ahajazz am 26.10.2011, 12:01