Frage: umsatzbezogene Entlohnung / BV

Hallo Herr Dr. Bluni, da ich mit Hilfe der Suchfunktion kein passendes, ähnliches Thema gefunden habe, muss ich Sie nun selbst fragen. Ich bin derzeit in der 13. SSW und arbeite weiterhin voll 40 Stunden die Woche. Ich bin in einer Firma angestellt, in der ich eine eigene Filiale betreue. Neben mir arbeitet hier noch eine Dame. Wir sind hier für die Beratung, Verkauf und After-Sale Service zuständig. Kunden direkt vor Ort oder am Telefon zu betreuen. Seit März suchen wir eine dritte Mitarbeiterin, weil die vorherige entlassen wurde, aber anderes Thema. Nun ist es so, dass ich seit fast 3 Wochen von Montag bis Freitag durch arbeite 8.30 - 18.00 Uhr (eigentlich nur bis 17.00 Uhr) incl. Samstag von 8.00 -12.00 Uhr. Erste Woche war meine Kollegin krank, und es gab keinen Ersatz. seit 2 Wochen hat meine Kollegin nun Urlaub, und um Ersatz wurde sich trotzdem nicht gekümmert. Die Situation schlaucht mich extrem und auf Nachfragen bekomme ich nur gesagt "Wen sollen wir denn da mit hinsetzen?" Ich habe seit ca. 2 Wochen extreme Rückenbewerden über den Ischias ins Steiß und konnte teilweise nur mit Mühe laufen. Bekomme Akupunktur, aber ganz weg gehen tut es nicht, bin mit meinem Rücken auch vorbelastet. Meine Hausärztin will mich immer krank schreiben, damit mein Körper zur Ruhe kommen kann. Jedoch kann ich mir das finanziell nicht "leisten", da ich umsatzbezogen entlohnt werde. Ich bekomme ein "Grundgehalt" und dann eine leistungsbezogene Entlohnung. Wobei das Grundgehalt meistens nicht mal die Hälfte von der umsatzbezogen Entlohnung ist. sobald ich krank mache, oder meine Verkaufszahlen nicht schaffe, bekomme ich weniger Geld, und ich spreche hier um Brutto bis zu 1000€. Die wirkt sich dann ja auch später entsprechend aufs Elterngeld aus.... . Meine Hausärztin meinte, dies sei nicht rechtens und wäre Grund für ein BV??? Kann meine FA leider erst nach ihrem Urlaub in 3 Wochen befragen. Evtl. Können Sie mir in der Zeit schon Auskunft geben?! Besten Dank! Mimi1206

von mimi1206 am 24.09.2013, 11:48



Antwort auf: umsatzbezogene Entlohnung / BV

Hallo, wenn Sie den Informationstext Beschäftigungsverbot in der Stichwortsuche lesen, werden Sie feststellen, dass für das ausstellen eines individuellen Beschäftigungsverbotes ganz bestimmte juristische Voraussetzungen vorliegen müssen. Dabei orientiert sich die Ausstellung dieses Beschäftigungsverbotes weniger daran, in welcher sozialen und finanziellen Situation sich die Schwangere befindet. Das mag zwar hart sein, ist aber die Realität. Das bedeutet, dass die Ausstellung eines individuellen Beschäftigungsverbotes immer dann nicht möglich ist, wenn aktuell eine Erkrankung vorliegt. Es müssen also Voraussetzungen am Arbeitsplatz vorliegen, die gegen die Vorgaben in den dazu vorliegenden Gesetzen verstoßen und bei denen es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, für sie einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Noch kompetenter kann Ihnen diese Frage unserer Juristin, Frau Bader, in ihrem Forum beantworten. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 24.09.2013



Antwort auf: umsatzbezogene Entlohnung / BV

Hallo liebe Mimi, vielleicht stellst Du Deine Frage auch mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Nach gesundem Menschenverstand würde wohl Jeder sagen, dass Du ein Recht auf Fortzahlung nach vorausgegangener Leistung erwarten kannst, aber natürlich sind Rechtsfragen immer so eine Sache... Ggf. würde ich in dem Fall wirklich Geld in die Hand nehmen und ein Beratungsgespräch bei einem Arbeitsrechtsanwalt führen. Das ist etwas, worauf man sich immer gut berufen kann. Liebe Grüße

von m0nika am 24.09.2013, 16:03



Antwort auf: umsatzbezogene Entlohnung / BV

Hallo Monika, vielen Dank für deine Antwort. Es geht jedoch weniger um die Fortzahlung der Entlohnung, als um die Entlohnung selbst. Bekomme die leistungsbezogene Entlohnung immer 3 Monate rückwirkend. Wenn ich jetzt aber eine Woche krank bin, kann ich in der Woche keinen Umsatz machen und so fehlt mir in 3 Monaten Geld... . Ich habe keine geregelten Pausenzeiten, da ich Kunden betreuen muss, wenn welche anrufen oder vor der Tür stehen. Die Arbeit ist überhaupt streßig, aber vielleicht merke ich es auch erst jetzt durch die SS so extrem, wenn man Umsatz schaffen muss, und am Ende des Monats noch per Liste mit allen anderen Mitarbeitern verglichen wird. Ich hoffe es ist verständlich, was ich versuche zu erklären?! Ich meine Fliesbandarbeit ist in der SS verboten, aber mittlerweile frage ich mich, ist mein Job was Anderes, denn ich muss auch eine gewisse Leistung erreichen und ist dies laut MuSchuGesetz rechtens?

von mimi1206 am 24.09.2013, 16:56



Antwort auf: umsatzbezogene Entlohnung / BV

Ich meinte eher - ich weiß, das klingt naiv - dass Dir eine Entlohnung unabhängig von Deiner Leitung zusteht, wenn Du krank wirst. Und die sollte sich dann, ähnlich wie Dein Elterngeld, an Deinem vormaligen Verdienst orientieren. Alles andere ist ja Bestrafung einer Tatsache, die Du nicht selbst herbeigeführt hast. Wenn es Dir nicht gut geht dann musst Du Dich selbstverständlich schonen. Das gilt für Kranke UND für Schwangere, klar. Aber, wie gesagt, ich denke, Da solltest Du fachlichen Rat suchen. Im Zweifel ist so etwas sicher auch für Deine Kolleg_innen interessant!

von m0nika am 24.09.2013, 20:40



Antwort auf: umsatzbezogene Entlohnung / BV

Hallo mimi, bei mir verhält es sich ähnlich. Ich bekomme für 35 Std ein gewisses Grundgehalt und dann für, alles, was ich mehr arbeite, zusätzlich noch Geld. Ich habe nun auch ein BV und bekomme den Durchschnittsverdient der letzten 3 Montane vor Bekanntwerden der Schwangerschhaft; hier wurden auch die flexiblen "Überstunden", die nicht zu meinem Grundgehalt zählen, hinzugerechnet.

von Hoffnungsschimmer86 am 25.09.2013, 18:10