Frage: Schwangerschaft möglich?

Hallo Herr Bluni, Ich habe da mal eine Frage. Gehört hier vielleicht nicht hin, weil ich momentan nicht schwanger werden möchte, aber vielleicht können Sie mir ja trotzdem weiter helfen. Am Donnerstag den 2.2.17 war mein erster Tag der Periode. Am Montag den 6.2.17 war ich bei meiner Frauenärztin zur normalen Kontrolle und wir sprachen von Temperatur Verhütung ES Erkennung usw. Am Montag den 13.2.17 hatte ich Abends geschützten GV mit Kondom. Am Mittwoch den 15.2.17 habe ich Ovulationsstreifen von einer Freundin bekommen und hab den einfach mal aus Spaß probiert um zu gucken wann mein ES ist, weil ich einen 30-31 Zyklus habe. An dem Mittwoch wurde mir schon ein positiver Streifen auf dem Test angezeigt. Am Donnerstag den 16.2.17 war der Streifen dann so doll und sichtbar, dass da ja mein ES wahrscheinlich gewesen ist. Nur leider wird mir bis heute jeden Tag ein zweiter Streifen angezeigt, so das es jetzt schon 5 Tage insgesamt sind. Beim lesen in den Foren bin ich halt auf Schwangerschaft gestoßen, das es sein kann das man das an den Ovu-Tests sehen kann. Meine Sorge ist jetzt irgendwie das es zu einer Schwangerschaft kommt, was ich gerade nicht gebrauchen kann. Es war ein one-night-stand. Das Kondom ist nicht abgerutscht und ich habe nach dem GV gesehen das es noch dran war. Jedoch hatte ich den ganzen Abend dann und am nächsten Tag auch noch..Das ich sehr feucht untenrum gewesen bin. Es ist doch eigentlich wirklich unmöglich das es zu einer Schwangerschaft kommt. Oder? Habe irgendwie so ziehen mal links mal rechts in der Leistengegend. Vielen Dank fürs lesen.

von Iva am 19.02.2017, 16:04



Antwort auf: Schwangerschaft möglich?

Hallo, 1. sofern Sie nicht sicher beim Verkehr verhüten, können Sie auch schwanger werden. 2. wenn Sie das nicht wünschen, wird Ihre Frauenärztin/Frauenarzt für Sie sich ja die ein oder andere effektive Methode zur Verhütung zur Verfügung haben. 3. eine Schwangerschaft kann nur der Schwangerschaft Test nachweisen, nicht aber der Eisprungstest. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 19.02.2017