Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Tag Herr Dr. Bluni, Ich habe eine Frage zu Beschäftigungsverbot und hoffe, Dass Sie mir weiterhelfen können. Ich werde in einer Woche 44 und bin in der 15. SSW. In April hatte ich einen Fehlgeburt in der 10. SSW (verhaltener abort). Seit Anfang SS bin ich wegen eines Nervenzusammenbruchs, Depression und Angsstörung (Stress bei der Arbeit+Kinderwunschbehandlung+Fehlgeburt) krankgeschrieben. Meine Gynäkologing hat für meine Psychische Situation kein Verständnis und hat mir gesagt, sie würde mir nicht mal krankschreiben. Die Krankschreibung hat mir bis jetzt mein HA gegeben. Jezt ist mein HA auch bereit ab Oktober mir ein BV zu geben. Ich habe bereits eine Psychotherapy begonnen. Ich kann nicht sagen, dass mir wirklich besser geht, die Angsstörung und die Depression belasten mich noch sehr. Nur die Psychosomatische Beschwerden, wie zittern, Herzrasen, weinen und schwitzen, die ich am Anfang hatte sind teilweise weg oder gemildert. Bin ich Ihrer Meinnung nach ein Kandidat für BV? Kann mein HA mir ein BV schreiben, ohne dass jemand ein Problem bekommt? Kann ich deswegen von AG Probleme bekommen? Herzlichen Dank im Voraus und schöne Grüße

von Kassandan am 15.09.2014, 17:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. nach meinem Dafürhalten sind Sie eine der schwangeren Frauen, die erstens von Beginn der Schwangerschaft an eine sehr engmaschige Mitbetreuung durch eine Psychotherapeutin/Psychotherapeuten in Kombination mit einer adäquaten medikamentösen Therapie benötigt. Und das sehr wahrscheinlich auch über einen längeren Zeitraum nach Ende der Schwangerschaft hinaus. Wenn dieses unter ambulanten Bedingungen nicht klappt, sprechen Sie vielleicht mit der Psychotherapeutin/Psychotherapeuten über die Möglichkeit einer tagesklinischen Betreuung. 2. um ein Beschäftigungsverbot auszustellen bedarf es ganz bestimmter Rahmenbedingungen. Diese scheinen nach meinem Dafürhalten hier überhaupt nicht gegeben zu sein. Denn ganz wichtig ist, es darf keine Erkrankung vorliegen, sondern das Beschäftigungsverbot mit dann ausgestellt, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist ein Arbeitsplatz vorzuhalten, der den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes entspricht. 3. insofern käme hier nur eine Krankschreibung durch die Psychotherapeutin oder den Hausarzt infrage. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.09.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Sorry habe vergessen zu erwähnen, dass ich Vollzeit als Büroangestellte tätig bin. Viele Grüße

von Kassandan am 15.09.2014, 17:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo Herr Dr. Bluni, vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Ja mir geht es psychisch sehr schlecht. Keine von den Ärzten (Hausarzt, Frauenarzt und Neurologe) haben mir medikamente verschrieben und meinten es wäre nicht sinnvoll während der Schwangerschaft Psychopharma zu nehmen. Wie es aussieht muss ich einfach mit der Therapy klar kommen und die zusätzliche Belastung vermeiden. Wenn ich keine BV bekomme dann muss ich arbeiten gehen, da ich mir die dadurch entstehende finanzielle Verlust in der Elternzeit nicht leisten kann (bin alleinerziehend!). Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen allein 9 Std. am Tag im Büro sitzen zu müssen, dazu kommen 1,5 Std, hin.- und Rückfahrt. Abgesehen davon dass die Vorstellung, wie meine Chefts und andere Kollegen reagieren würden, wenn sie mich wieder nach 3 Monate Abwesenheit im Büro sehen würden. Mein Chef war immer gegen Babys und hat mir immer gesagt, dass ich es nicht nachmachen soll, wenn andere Kollegen mit neu geborenen babys ins Büro kamen!!!! Ich habe auch große Angst, dass dem Baby etwas passieren könnte, ich habe keine andere Kinder, und das ist meine letzte chance ein Kind zu bekommen. Was ist Ihrer Meinung nach das beste für mich zu tun?? Ich will nur dieses eine Baby behalten! Danke vielmals...

von Kassandan am 16.09.2014, 18:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, das sinnvollste wird sein, wenn Sie sich hier zu vertrauensvoll mit der Frauenärztin/Frauenarzt und einer kompetenten Einrichtung für Psychotherapie kurzschließen, die über das entsprechende Wissen und die Expertise verfügt, wie eine schwangere Frau mit einem entsprechenden seelischen Leiden behandelt und begleitet wird. Über diese Ansprechpartner und gegebenenfalls die eine oder andere zusätzliche Beratungseinrichtung werden sich für Sie ganz bestimmt entsprechende Perspektiven zeigen. Dafür drücke ich Ihnen beide Daumen ganz fest. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.09.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ganz herzlichen Dank Dr. Bluni und viele Grüße

von Kassandan am 17.09.2014, 09:51



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