Guten Tag,
ich arbeite in einem mikrobiologischen Labor,ich soll nun als schwangere die Annahme machen,aber dort sind viele arbeiten die nicht ungefährlich für mich sind,aber leider sieht die Betriebsärztin das nicht so und war sehr erbost das ich das überhaupt in frage stellen könnte.....ich bin nach einer icsi schwanger und habe natürlich noch mehr Angst es wieder zu verlieren. Meine Frauenärztin ist der Meinung das sich mein Betrieb darum kümmern müsste. Bloß auf arbeit gibt es nicht wirklich die Möglichkeit das ich einen anderen Arbeitsplatz bekomme. Kann mir auch meine Hausärztin ein Beschäftigungsverbot erteilen?
MfG
Marli
von
Marli12
am 18.08.2014, 13:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo Marli,
1. selbstverständlich gelten für den kompletten Einsatzbereich die Vorgaben im Mutterschutzgesetz.
2. Sie können unter der Adresse
http://www-old.uni-osnabrueck.de/A-GMDokumente/TIPP_MuSch_med_Laboratorien_NRW_2008.pdf
(Universität Osnabrück: Merkblatt "Mutterschutz in medizinischen Laboratorien", letzter Abruf 18.18.2014)
die Vorgaben für Mitarbeiterinnen eines Labors nachlesen.
Wenn diese nicht erfüllt werden, kann gegebenenfalls das örtliche Gewerbeaufsichtsamt Klärung herbeiführen.
Erst wenn dann geklärt ist, dass auch dieser Arbeitsplatz gegen die Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstößt und der Arbeitgeber keine Alternative zur Verfügung stellen kann, käme ein Beschäftigungsverbot zum Tragen.
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 18.08.2014