Frage: Beschäftigumgsverbot

Hallo, ich bin Medizinische Fachangestellte und in der 29.Woche schwanger. War jetzt wegen leichten Wehen und verkürzten Gebärmutterhals im Krankenhaus und hatte Bettruhe verordnet bekommen. Die Ärzte im Krankenhaus meinten mein Frauenarzt soll mir ein BV ausstellen macht er aber nicht. Jetzt möchte meine Chefin dies ausstellen (selber Ärztin) . Hat das Vorteile oder Nachteile für mich? Muss ich wenn Sie dann etwas arbeitsmäsig braucht in die Praxis fahren? Und bin ich dann versichert?

von stanzerl1988 am 19.10.2016, 15:21



Antwort auf: Beschäftigumgsverbot

Hallo, Unter normalen Umständen darf beim Beschäftigungsverbot keine Erkrankung vorliegen. Wenn die Chefin hier das entsprechende Beschäftigungsverbot ausstellt, ist das jedoch völlig in Ordnung. Zum zweiten Teil der Fragen wenden Sie sich doch bitte an unsere Rechtsanwältin, Frau Bader. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 19.10.2016