Frage: Berufsverbot als Pflegedienstleitung?

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich arbeite in einer Tagespflege als Pflegedienstleitung. Die Tagespflege ist so klein das ich grundsätzlich die Fachkraft bin,wenn ich Dienst habe (38,5 Stunden Woche). Meine Chefin möchte das ich so plane/arbeite das die Dienste gut für mich machbar sind und ich mich an das Mutterschutzgesetz halte. Trotzdem funktioniert dies nicht immer so. Aufgrund von Krankheit eines Mitarbeiters zum Beispielaufen War ich gestern 2stunden allein mit u.a. schwerst pflegebedürftigen Menschen. Meine Chefin sagt zwar ich hätte nicht allein sein dürfen, hat aber auch keine entsprechende Lösung für mich. Zudem ist zur Zeit das Stresspensum sehr hoch da ich zwei Aufgabenbereiche zu bewirtschaften habe(Fachkraft und PDL) Ist es möglich aufgrund dessen in ein Berufsverbot zu gehen? Ich merke das ich immer an der grenze zur überforderung bin,schnell weine und schlecht schlafe. Ich bin in der 21ssw und merke auch körperlich wenn meine Tage anstrengend waren. Ich habe einfach Sorge um mein Baby. Danke für Ihre Antwort Ancaschi

von Ancaschi am 16.07.2016, 17:42



Antwort auf: Berufsverbot als Pflegedienstleitung?

Hallo, sofern dem nicht abgeholfen werden kann durch eine Beschäftigung, die sicherstellt, dass die Voraussetzungen des Mutterschutzgesetzes erfüllt sind, wäre das rein theoretisch möglich. Dieses kann durch den Arbeitgeber oder durch die betreuende Frauenärztin/Frauenarzt ausgesprochen werden. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 17.07.2016