Frage: Arbeit in der Käserei

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, Ich bin derzeit in der 7 ssw und arbeite als geringfügig Beschäftigte in einer Schaukäserei . Meine Arbeit besteht aus dem pflegen von Käselaiben, die sehr schwer sind und auch getragen /gehoben werden müssen 4 std am stück. Es handelt sich dabei um ein Gewicht weit über 10 kilo. Desweiteren ist das käselager an den Wänden mit Schwarzschimmel behaftet und es wird mit Rotschmiere gewaschen was auch zu meinen Aufgaben gehört. Meine Chefin kann mir keine andere Arbeit anbieten selbst beim Komissionieren müsste ich schwere Kisten heben. Ich denke das ich meine Arbeit nicht weiter ausführen darf und auch nicht kann. Wie reagiere ich am besten ? Vielen Dank im vorraus

von Jamuspati am 23.04.2017, 11:15



Antwort auf: Arbeit in der Käserei

Hallo, Wie in dem Fall suchen Sie das offene Gespräch mit der Vorgesetzten. Wenn ihr keine Alternative zur Verfügung gestellt werden kann und nach Einschätzung auch der Frauenärztin/des Gewerbeaufsichtsamtes die Tätigkeit nicht mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz in Einklang zu bringen ist, wäre zum Beispiel auch ein Beschäftigungsverbot eine Alternative. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 23.04.2017



Antwort auf: Arbeit in der Käserei

Igitt. .. schwarzschimmel an der Wand? In der Käserei? Wird denn da nicht geputzt?!! Was sagt denn da das Veterinäramt dazu? Zum rest kann ich nichts sagen...Ich hätte zu der Zeit die Käserei nicht mehr betreten können ohne mich zu übergeben.... und war im BV. Ich wünsch Dir alles gute

von Mimi987 am 23.04.2017, 15:25



Antwort auf: Arbeit in der Käserei

Vielen Dank für die Antwort. Kann das BV auch der Hausarzt ausstellen? Da ich morgen einen Termin habe. Meine Chefin sagte mir ich solle mir überlegen ob ich die Arbeit noch machen möchte. Was wäre jetzt der nächste Schritt für mich? Vielen Dank

von Jamuspati am 23.04.2017, 18:01



Antwort auf: Arbeit in der Käserei

Nein, darf weder Frauenarzt ausstellen noch Hausarzt, da du ja keine gesundheitlichen Probleme hast. Wenn die Arbeit das Problem ist, dann muss deine Chefin reagieren, die ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Gefahreneinschätzung vorzunehmen. Wenn ihr euch beide unsicher seit würde ich euch raten euch an das Gewerbeamt zu wenden, die werden euch da weiter helfen können. Wegen tragen, es geht um das dauerhafte zu schwere heben, kurzfristig ist das Ok wenn ab und zu. Ich hatte damals beim Gewerbeamt nachgefragt, auch weil ich an einer tiefen Käsetheke bedienen muss. Die sahen das als OK an, selbst das ich mich auf den Bauch abstützen musste um die Gouda-Räder hoch zu heben. Allerdings weiß ich heute auch, das die Frau wohl ähmmm - etwas fehlplatziert war an diesem Arbeitsort. Sie hat mir nämlich mindestens 2 Falschaussagen mitgegeben. Wenn es um die Angst deinerseits geht, so früh in der Schwangerschaft ist es eher unwahrscheinlich das du durch das tragen eine Fehlgeburt bekommst. Die erhöhte Listeriengefahr durch die Rotschmiere ist da was anderes, nach meiner Kenntnis neigt ja gerade Rotgeschmierter Käse dazu. Notfalls soll dich die Chefin also mal zu ihrere eigenen Sicherheit freistellen, oder du bummelst Überstunden ab.

Mitglied inaktiv - 23.04.2017, 23:20