Frage: 2. Zuckersuchtest

Sehr geehrter Dr. Bluni, bei mir wurde am Ende der 23. Woche ein Zuckersuchtest mit Abnahme von venösem Blut nach einer Stunde durchgeführt. Auf Nachfrage teilte mir die Praxis meiner Frauenärztin mit, mein Wert läge mit 131 zu nahe am Grenzwert von 135, daher müsste das Ganze in der 27. Woche nochmals kontrolliert werden. Statt des vermutlich aussagekräftigeren 2-Stunden-Tests soll wieder nur der einstündige Suchtest gemacht werden. Ist das das korrekte Vorgehen? Da ich in den vergangenen Monaten öfters das Gefühl hatte, dass bei mir als Privatpatientin manche unnötige Untersuchung gemacht wird (z.B. ein CTG in der 23. Woche ohne Angabe von Gründen oder anschließende Erklärung), bin ich in Moment sehr unsicher und vertraue meiner Ärztin eigentlich nicht mehr. Für eine Einschätzung von Ihnen wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Isis2

von Isis2 am 12.01.2014, 22:25



Antwort auf: 2. Zuckersuchtest

Hallo, prinzipiell werden wir diesen Test, wie in den Mutterschaftsrichtlinien beschrieben zwischen der 24. bis 27. Woche durchführen. der Grenzwert nach 1 h liegt - für jeden Arzt in der Mutterschaft Richtlinien nach lesbar - bei135 mg/dl. Liegt also der Wert darunter, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Wenn er aber bei etwa 133 oder 134 liegt ist es sicherlich vertretbar, ein Zweistundentest durchführen zu lassen. Jedoch kann jeder selbst verständlich jeder Arzt für sich und für seine Patienten entscheiden, wo er hier selbst die Grenze setzt. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 13.01.2014