Frage: Zusätzliche Stillzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter hat eine, leider viel zu spät erkannte, Kuchmilcheiweißallergie. Laut Kinderallergologen ist es kein Wunder, dass sie in ihrem Alter nicht mehr an die Ersatznahrung zu gewöhnen ist, da sie den Muttermilchgeschmack gewohnt ist. Die Ersatznahrung schmeckt wie Erbrochenes. Eine Andere Lösung als sie zu Stillen gibt es momentan nicht, da sie die Milch braucht. Da sie sonst Brei ist, wird sie auch keinen so großen Hunger bekommen, dass sie das Zeug trotzdem nimmt. Lange Stillen ist für mich kein Problem. Nun will sie aber gerade in der Nacht viel gestillt werden und mein Arbeitsbeginn rückt näher. Ich stille sie jetzt auch nur nachts, sodass ich keine Stillzeit bräuchte. Nur ist sie dann schon 1 Jahr alt und ich arbeite mit Chemikalien und Patientenmaterial, die mit dem Stillen nicht vereinbar sind. Es ist möglich, dass ich auch an einem anderen Platz im Institut eingesetzt würde, wo ich voll und effizient für das Unternehmen arbeiten könnte, wie in der Schwangerschaft. Ich denke jedoch nicht, dass mein Arbeitgeber damit zufrieden sein würde. Hätte ich unter diesen besonderen Umständen eine Chance, länger diese 'Schonstelle' zu erhalten? Ich denke, wenn sie 1 - 2 Monate im Kindergarten ist, wird es sich vielleicht geben. Mit einem Jahr darf sie nämlich gesüßte Ersatznahrung bekommen und das Stillen als Milchzufuhr würe dann nicht mehr nötig für sie, nur wird sie das nächtliche Stillen vermutlich nicht von heute auf morgen aufgeben. Danke

von Äpfelchen am 20.09.2016, 20:27



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Hallo, wenn die Gesetzesänderung in Krfat tritt, wird Stillen nur bis zum ersten geburtstag ermöglicht. Ich kann auch nicht verstehen, warum Ihr Kind in diesem Alter nicht normal essen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2016



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Als Stillende fällst du noch unter das Mutterschutzgesetz. Das bedeutet, daß dir ein Arbeitsplatz zusteht, der mit dem Stillen vereinbar ist. Stillzeiten stehen dir ebenso zu, zu welcher Zeit das Kind üblicherweise gestillt wird ist dabei unerheblich.

von Andrea6 am 20.09.2016, 23:05



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Ab nächstem Jahr mit der Novelle des Mutterschutzgesetzes wird nur noch 1 Jahr Stillzeit gewährt. Da du einen besonderen Ausnahmefall darstellst, kannst du vielleicht über die Aufsichtsbehörde eine Ausnahme erreichen. Wende dich an die Aufsichtsbehörde. Falls die Behörde positiv reagiert, steht dir natürlich der Ersatzarbeitsplatz zu. Stillpausen gibt es allerdings nur dann, wenn in den Stillpausen tatsächlich das Kind gestillt wird, und nicht einfach pauschal.

Mitglied inaktiv - 21.09.2016, 07:39



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Stillpausen für stillende Mütter gibt es nur zu dem Zweck, das Kind zu stillen, nicht einfach so zur Freizeitgestaltung. Im Gesetz steht "die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber ...."

Mitglied inaktiv - 21.09.2016, 07:40



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Man kann ja übers Langzeitstillen streiten aber warum darf das arme Kindl mit einem Jahr nicht ganz normal essen? Warum nur Milch und Brei? Warum nicht Nudelsalat und Roster? Das Kindl muss doch hunger haben... Ne Portion Milch kanns ja trotzdem bekommen aber eben nicht nur Brei. Bzgl. Stillen und Arbeit sollte zu Gunsten des AG die Idee überdacht werden. Der AG könnte den Eindruck bekommen, es würde überstrapaziert. Im Moment ist das Recht noch auf deiner Seite aber ohne Grund gibt es ja die Gesetzesänderung nicht...

Mitglied inaktiv - 21.09.2016, 13:10



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Hallo, Es geht nicht darum, dass sie nicht auch normal essen kann. Kinder sollen und müssen Milch zum Beispiel wegen des Kalziumsgehaltes bekommen. Das darf mein Kind nicht , wegen der Allergie, außer Muttermilch oder spezielle ErsatzNahrung. Dadurch, dass die Erkrankung zu spät erkannt wurde, ist sie an Letztere nicht zu gewöhnen. Erst mit einem Jahr gibt es dazu eine Alternative. Der Übergang wird nicht abrupt zu bewältigen sein. Daher wurde mir geraten länger zu stillen. Daher wäre es einfach schön, wenn ich ihr diese ein bis zwei Monate geben könnte. Und nein das Problem ist gerade, dass sie keinen Hunger hat, da sie durch die Allergie, die ewig nicht erkannt wurde, vollkommen das Vertrauen ins Essen verloren hat, da ist er immer massive Schmerzen bereitet hat. Danke

von Äpfelchen am 21.09.2016, 15:17



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Bis Jahresende darfst du auf jeden Fall Stillen und die dazugehörigen Rechte in Anspruch nehmen. Ab nächstem Jahr nur in Absprache mit der Aufsichtsbehörde, weil dann dein Kind schon über ein Jahr alt ist und normalerweise auch abgestillt ist.

Mitglied inaktiv - 21.09.2016, 17:59



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Hallo, Zu den Stillpausen: Theoretisch stehen dir diese auch nach dem 1. Geb zu, aber die Frage ist ob Du die wirklich als solche noch brauchst zum Stillen oder Abpumpen. ... da würde ich mich selbst kritisch hinterfragen. (Ich selbst habe über ein Jahr jeweils gestillt, 6 bzw. 8 Monate voll, aber nie die kompletten Still-/Abpumpzeiten geltend gemacht). Zum Arbeitsplatz/Schonplatz. DAS sehe ich komplett anders als meine Vorschreiberinnen. Dein Arbeitsplatz gefährdet deine Muttermilch. Egal, ob Du nun nur noch nachts stillst irgendwann (ohne Stillpausen). Chemikalien sind nicht gut für die Muttermilch, und das schaltet sich ja nicht über Nacht ab. Und zu sagen, "ein Kind mit einem Jahr muss nicht mehr gestillt werden" geht komplett gegen die WHO-Empfehlung... und bei Dir individuell gegen den ärztlichen Rat. Den Schonplatz würde ich also noch eine weile sehen, auch wenn das blöd ist, auch für den AG. LG D

von desireekk am 21.09.2016, 20:07



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Also das ist Humbug, das mit der Milch. Kein Kind MUSS Kuhmilch trinken und schon mal gar nicht wegen Kalzium. Es wird gerne gemacht, weil fälschlicherweise viele denken, das muss so sein. Faktisch ist es aber falsch. Sehr viele Lebensmittel enthalten ausreichend Kalzium, da muss es keine Kuhmilch oder deren Produkte sein. Außerdem enthält Muttermilch auch nicht so viel Kalzium. Kuhmilchprodukte zum Essen fördern die Aufnahme vieler Nährstoffe mitnichten, im gegenteil, es blockiert diese. Und das betrifft auch Ersatznahrung welche auf Kuhmilchbasis hergestellt wird. Auch aus dem Grund wird empfohlen recht schnelle eine Beikostmahlzeit zu ersetzten gegen die Säuglingsnahrung. Und, nach der Säuglingsmilch benötigt ein Kind gar keine Milch mehr zwingend. keine Ahnung warum man dir also dazu rät eine zuckerhaltige Ersatzmilch zu geben. Ach ja, Muttermilch fördert die Aufnahme bestimmter Nährstoffe, das betrifft aber Eisen aus der Beikost. Nicht Kalzium. Wenn Du wegen Kalzium Sorgen hast, würde ich auf spezielle Nahrungsmittelergänzung setzen - wenn Du der Meinung bist über die normale Ernährung das nicht abdecken zu können. was aber verwundert, da es heutzutage mehr als ausreichend Möglichkeiten gibt. Warum zB keine Reismilch, keine Dinkelmilch, keine Hafermilch, warum keine Mandelmilch usw. All diese gibt es ungesüsst UND auch mit Kalziumzusatz. Ich kenne viele die ihren Kinder diese Produkte geben - auch Kleinkindern - weil Kuhmilch nicht vertragen wird oder sich vegan/vegetarisch ernährt wird. Zudem mein dringender Rat, Du solltest dringend beim Kinderarzt um die Überweisung an eine Diätassistentin bzw Oecotrophologen bitten zwecks Ernährungsberatung. IMO wäre euch damit wirklich gedient. Und das sage ich dir als jemand der sich damit echt auskennt. Und, wenn es dir ein Trost ist, die meisten Kuheinweißunverträglichkeiten bei Kindern verwachsen sich bis zum Grundschulalter wieder. Nur weil Dein Kind das jetzt nicht verträgt heißt es nicht das es das ein leben lang haben muss.

Mitglied inaktiv - 21.09.2016, 20:41



Antwort auf: Zusätzliche Stillzeit

Danke dir, mir geht es auch nur um die Schonstelle wegen der Chemikalien und auch nur, bis die Maus umgestellt ist. Arbeitspausen brauche ich absolut nicht. Ich würde mich auch gern an die WHO halten. Vorher konnte ich mir auch nicht vorstellen, solange zu stillen. Aber ein Baby, was von 4:30 bis 22 Uhr hungert, weil es die angebotene ErsatzNahrung nicht will, ist heftig. Danke, ich kenne mich genausten mit der Allergie aus. In der Tat habe ich eine Ernährungsberatung in der Charité bekommen. Auch überall anders liest man, dass von einer veganen Ernährung bei Kleinkindern abgeraten wird. Eine vegetarische ist hingegen erlaubt. Daher würde ich nie auf Milch verzichten. Wir können nur das ersetzen, von dem wir wissen. So ganz ist nicht geklärt, was alles benötigt wird und aus der Milch kommt, welche auch immer. Sonst gäbe es nicht so viele Beispiele, bei denen es schief ging mit der veganen Ernährung zumindest europäischer Kinder im Entwicklungsalter. Ich hoffe auch, dass wir irgendwann keine tierischen Produkte mehr benötigen, aber das dauert noch einige Zeit.

von Äpfelchen am 22.09.2016, 20:14



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