Hallo Frau Bader,
ich bin Flugbegleiterin und deswegen im BV während der Stillzeit. Ich würde gerne noch länger stillen und ein Kleingewerbe als Fotografin anmelden. Soweit ich weiß, werden meine Bezüge in der Stillzeit dadurch nicht gekürzt, ist das richtig?
Nach der Stillzeit würde ich gerne in Elternzeit gehen und dementsprechend Elterngeld beantragen. Inwiefern wird dann, das Elterngeld gekürzt, weil ich noch das Kleingewerbe habe? Ich Habe Angst mich dann finanziell zu verschlechtern und mir somit ein Eigentor zu schießen.
Vielen Dank
von
Babyshooting
am 15.12.2023, 18:25
Antwort auf:
Stillzeit BV Kleingewerbe Elternzeit
Hallo,
für die Anmeldung des Kleingewerbes benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Basis-Elterngeld können Sie nur in den ersten 14 Monaten erhalten, danach nur noch EG-Plus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2023
Antwort auf:
Stillzeit BV Kleingewerbe Elternzeit
Basis-EG gibt es nur bis zum 14ten Lebensmonat. EG plus musst du spätestens ab den15ten Lebensmonat beziehen und ist dann auch weniger. Einkommen wird möglicherweise darauf angerechnet, je nach Einkommensverlust.
von
Neverland
am 16.12.2023, 09:31