Hallo sehr geehrte Damen und Herren, ich bin momentan noch in Elternzeit (bei meinem AG hatte ich sie damals für drei Jahre gemeldet). Nach einem Jahr hab ich angefangen als Aushilfe am WE zuarbeiten (bei einem anderen AG), ohne das ich meinen eigentlichen AG informiert hatte. Mir wurde damals gesagt, dass man als Aushilfe ohne Probleme arbeiten kann und der AG muss nicht informiert werden. Jetzt arbeite ich aber als Teilzeit, jedoch nicht mehr als 30 Std in der Woche seit Oktober 2014, da ich meinem alten Job nicht mehr antreten kann und will. Soll ich es dann jetzt kündigen? Die Elternzeit ist im Juni 2015 ja eh rum. Mein anderes Problem jetzt aber noch, dass ich wieder schwanger bin, ET ist am 08.08.15. Braucht mein früherer AG die Bestätigung vom Arzt, was soll ich jetzt machen? Wäre sehr dankbar über eine Antwort
von Lesi29 am 20.01.2015, 08:16