Sehr geehrte Frau Bader, welches Einkommen wird zur Berechnung der KiTa-Gebühren herangezogen, wenn sich die Eltern trennen und getrennt leben. 1. Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind dauerhaft lebt + Unterhalt vom anderen Elternteil + Kindergeld + ALGII? oder doch 2. alles zu 1. + Einkommen des anderen Elternteils. Ich habe nun schon gelernt, dass unabhängig vom Unterhalt sich der andere Elternteil an den Betreuungskosten beteiligen muss. Zu 1. würde bedeuten, dass zu meinem Unterhalt vermutlich ein kleiner Teil KiTa-Gebühren hinzu käme - erträglich. Zu 2. würde bedeuten, dass ich selbst nach Abzug aller monatlichen Kosten eigentlich keinen Cent mehr übrig hätte, obwohl ich theoretisch ein Gutverdiener bin. Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen. MfG ChristianSt
von ChristianSt am 12.07.2016, 14:42