Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezüglich der Höhe des elterngeldes beim zweiten Kind.
Derzeit bin ich mit meinem Sohn in elternzeit, dieser ist am 30.03.16 geboren.
Wieder arbeiten müsste ich am 30.11.17.
ich bin allerdings wieder schwanger und der entbindungstermin wäre der 20.01.18.
würde ich denn nur die 300€ mindest Satz bekommen und werden diese auch nur für ein Jahr ausgezahlt?
Da der Kitaplatz bei uns sehr teuer ist wollte ich gern mit Baby 2, 2 Jahre zu Hause bleiben.
Gibt es noch eine Möglichkeit irgendwie mehr Geld zubekommen bzw einen Trick? &556;
Vielen Dank für Ihr Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
von
Lisa180
am 04.06.2017, 21:44
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld beim 2. Kind?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2017
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld beim 2. Kind?
Du bekommst 375 € euro für ein Jahr und wenn du die Elternzeit vorzeitig zum mutterschutz beendest bekommst du volles Mutterschaftsgeld wie bei deinem ersten Kind. Sonst bleibt nur, je nach Einkommen, wohngeld Kindergeld zuschlag und in notsituatin h4
von
sterntaler82
am 04.06.2017, 22:18
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld beim 2. Kind?
Wird wohl nicht ganz der Mindestsatz werden, eher etwas darüber. Außer dein Einkommen vor Kind1 war sehr niedrig. Kannst selbst rechnen. Januar 2018 minus 12 Monate - da du da noch im EG-Bezug von Kind1 bist werden diese Zeiten ausgeklammert vom neuen EG und durch Zeiten von vor Kind1 ersetzt. Ebenso die Mutterschutzzeiten. das wären dann Monate mit Einkommen, die restlichen ohne bzw die zeit vom Dez17 dürfte IMO fast schon deckungsgleich mit Mutterschutz sein. da könnte ausklammern evtl ein paar Euro mehr bringen. War dein Einkommen vor Geburt Kind1 sehr hoch dürfte das also noch was ausmachen, war es eher niedrig so das das EG bei Kind1 schon nicht sehr üppig war, dürfte es für Kind2 beim Mindestsatz plus Geschwisterbonus werden.
Trick das es nicht so niedrig ausfällt? Klar, arbeiten gehen. Du kannst ja bis zum erneuten Mutterschutz in TZ arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche, mit Zustimmung deines eigentlichen AG sogar innerhalb de EZ woanders. Das würde das neue EG erhöhen. Immerhin musst Du eh eine Lösung finden jetzt mit Kind1 oder was willst du in der zeit machen zwischen Ende ET und erneutem Mutterschutz?
Mitglied inaktiv - 04.06.2017, 23:07
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld beim 2. Kind?
Sieh geht doch quasi direkt in den mutterschutz, ist doch nur ne knappe woche???
von
sterntaler82
am 04.06.2017, 23:11
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld beim 2. Kind?
Am Ende der EZ ist das Kind aber ja 1 1/2 - d.h. sie hat Nulkrubden drin. Und das könnte sie durch etwas Arbeit während der EZ verbessern.
von
malini
am 05.06.2017, 06:47
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld beim 2. Kind?
Auch diese eine Woche oder mehr muss überbrückt werden. Der AG ist nicht verpflichtet ihr Urlaub zu gewähren. Davon ab geht es ihr ja darum das erneute EG zu erhöhen, da wird sie eben um Arbeiten nicht drum herum kommen. Zumal der vorgeburtliche Mutterschutz freiwillig ist.
Mitglied inaktiv - 05.06.2017, 15:15