wie beantrage ich elternzeit beim arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wie beantrage ich elternzeit beim arbeitgeber

Wie beantrage ich elternzeit beim Arbeitgeber und wann??? Geburtstermin ist 16.11.14 ab wann muss ich dann elternzeit beantragen???

von meike87 am 22.09.2014, 22:54



Antwort auf: wie beantrage ich elternzeit beim arbeitgeber

Hallo, Elternzeit beantragt man nicht, die teilt man mit. Und dies sieben Wochen vor Beginn, also eine Woche nach der Geburt. schriftlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



Antwort auf: wie beantrage ich elternzeit beim arbeitgeber

Gar nicht! Elternzeit wird nicht beantragt, sondern gemeldet. Und da langt es dem AG 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit diese dem AG zukommen zu lassen, in der Regel bei uns Frauen also (sofern eben keine Früh- oder mehrlingsgeburt, dann entsprechend länger) 1 Woche nach der Geburt. Elternzeit beginnt zwar rechnerisch ab Geburt, aber da wir Frauen ja mind 8 Wochen nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot haben, können wir eben die Meldung 1 Woche nach der Geburt abgeben. Fair und nett ist es aber dem AG zumindestens vorher schon einmal grob zu sagen, wo die Fahrt hingeht, der will ja auch gerne planen. Variationen gibt es ja viele, 1 Jahr daheim, dann wieder Vollzeit, 1 Jahr daheim, dann Teilzeit, 2 Jahre daheim, dann Teilzeit, 3 Jahre daheim, 3 Jahre Teilzeit, usw. Um mal nur ein paar Möglichkeiten zu nennen. Ach ja, und denk dran, du mußt dich für 2 Jahre festlegen damit du das 3te Jahr auch ohne Zustimmung dés AG nehmen/übertragen lassen kannst. Und, du darfst innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std arbeiten. Im ersten Jahr wenn Elterngeld bezogen wird, wir das Einkommen allerdings mit diesem entsprechend verrechnet. danach ist die Einkommenshöhe egal. Wichtig zu wissen falls du nicht vor hast nach einem Jahr wieder in Vollzeit einzusteigen, dann melde nämlich gleich sofort Teilzeit innerhalb der Elternzeit mit an - nur so als Tip. Meldest du weniger als 1 Jahr, benötigst du bei einem möglichen Verlängerung, zB weil es mit der Kinderbetreuung nicht so klappt (könnte Ende 15 schwierig werden weil August immer "Starttermin" ist) das OK des AG. Und wenn er verweigert heißt es unter Umständen dann kündigen. Hat er keinen Teilzeitjob für dich, darfst du aber auch innerhalb der Elternzeit woanders arbeiten, man ist also um Längen flexibler wen man das gleich von anfang an so angibt. Willst du komplett 3 Jahre daheim bleiben, dann ist es eh egal.

Mitglied inaktiv - 22.09.2014, 23:41



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