Hallo Frau Bader,
1. Anliegen: Mein Arbeitgeber zahlt eine Inflationsprämie zweiteilig.
Während der zweiten Auszahlung bin ich aber schon in Elternzeit. Daher verweigert er mir die zweite Auszahlung. Laut meinen Recherchen im Internet stoße ich allerdings auf andere Informationen, nämlich das mir die Auszahlung auch in Elternzeit zusteht.
2. Anliegen: Mein Arbeitgeber gewährt allen Mitarbeitern eine einheitliche Gehaltserhöhung von x % zum Stichtag y. Während dieses Stichtages bin ich noch im Mutterschutz (Beschäftigungsverbot) und noch nicht in Elternzeit.
Er verweigert mir hier ebenso die Gehaltserhöhung. Allerdings stehen mir im Mutterschutz, als aktiv Angestellte doch die gleichen Erhöhungen zu, wie den anderen Mitarbeitern?
Es handelt sich hier nicht um individuelle Erhöhungen sondern einheitlich für den gesamten Betrieb.
Vielen Dank, Freundliche Grüße,
Goldmünze
Mitglied inaktiv - 30.11.2022, 07:29
Antwort auf:
Mein Arbeitgeber möchte Inflationsprämie nicht zahlen während Elternzeit
Hallo,
1. Inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
2. Das MG bemisst sich nach dem höheren Lohn
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.11.2022