Guten Tag Frau Bader, ich habe aus meiner VOLLZEITbeschäftigung vor der Geburt noch 28 Tage Urlaub. Momentan befinde ich mich im ersten Jahr der Elternzeit (habe 2 beantragt). Nach dem ersten Jahr gehe ich wieder TZ arbeiten. Nun meine Frage: Kann ich meinen Vollzeiturlaub im Anschluß an das ERSTE Jahr Elternzeit nehmen, also während meiner TZ Beschäftigung, so daß ich z.B die Kitaeingewöhung etwas gelassener sehen kann u auch Urlaubsgeld bekomme? Wenn ja, wie wird dieser umgerechnet, wenn ich 4 Tage Wo á 6h arbeiten gehe. (28 Tage VZ Urlaub/4 AT Teilzeit = noch 7 Wochen Urlaubsanspruch?) Im Voraus schon vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort.
von Mika2014 am 20.11.2014, 11:44