Hallo Frau Bader,
Ich habe Mitte August meinem alten Arbeitgeber gekündigt und ins Kündigungsschreiben geschrieben,dass er mir die Nicht genommenen Urlaubstage während meiner Schwangerschaft und Elternzeit, wie gesetzlich geregelt, auszahlen muss und ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe.
Ich habe während meiner Elternzeit Mitte August 2016 gekündigt für Ende September und bin seit Oktober bei einem anderen Arbeitgeber. Nun zu meiner Frage
Wie lange hat der alte Arbeitgeber Zeit, mir das Geld auszubezahlen und mir ein Zeugnis zu schreiben? Muss ich das erneut schriftlich beantragen und wie lange ist das nach dem Kündigungsschreiben einforderbar? Gilt dann das Datum des Kündigungsschreibens oder 31. September?
Dankeschön
von
Galaxy
am 09.11.2016, 14:28
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Kündigung während Elternzeit
Hallo,
das Zeugnis ist zum Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellen und zeitnah auszuhändigen, normalerweise brauch man es ja schließlich für eine erneute Bewerbung.
Bezüglich des Urlaubsanspruches sollte auch eine Bearbeitung innerhalb von ca. einem Monat möglich sein.
Ich würde ihn mal freundlich auffordern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Kündigung während Elternzeit
hi, war bei mir auch so. erst NACH ablauf des Vertrages bekommst du eine Abschlussbescheinigung und arbeitszeugnis. bei mir hat es auch länger gedauert. was für eine kündigungsfrist hast du? weil mitte august auf ende sept is schon knapp..
von
mellomania
am 09.11.2016, 20:16
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Kündigung während Elternzeit
Hallo mellomania
Ich habe 1 Monat zum Monatsende Kündigungsfrist gehabt. Das war alles im grünen Bereich, ich habe schon früher gekündigt als eigentlich notwendig war. Ich arbeite ja schon bei einem neuen Chef.
Und die Abschlussbescheiniging bzw die Abmeldeuterlagen hab ich ja schon bekommen von meinem alten Chef.
Es geht jetzt wirklich nur um die Frist , die ich habe, um die Auszahlung meines Resturlaubs sowie das Arbeitszeugnis. Ob es reicht, dass in der Kündigung zu schreiben, wie ich es getan habe, oder ob ich ihn nochmals schriftlich erinnern muss....
von
Galaxy
am 09.11.2016, 20:41