Hallo Frau Bader, auch ich brauche Ihren professionellen Rat. Mein Sohn ist Anfang Januar 2016 auf die Welt gekommen und ich bin erneut schwanger und werde voraussichtlich im Juli 2017 (d.h. 18 Monate Unterschied) ein weiteres Baby auf die Welt bringen. Habe meine Elternzeit vor kurzem auf ein weiteres Jahr verlängert und wollte im Februar 2017 Teilzeit wieder einsteigen. (Vor meinem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet.) Ich habe gelesen, das wenn die Kinder ca. 15 Monate Unterschied haben, man das gleiche Elterngeld erhält, (+ Geschwisterbonus) wie würde das in meinem Fall berechnet werden. Macht es dann Sinn von Februar bis ca. Mai (bis Mutterschutzbeginn) zu arbeiten oder schneide ich dann schlechter ab und es ist besser, wenn ich dann erst im März arbeite? Habe schon viel im Internet gelesen, aber keine komplette Antwort auf unserem Fall gefunden. Vielen Dank für Ihre Informationen im Voraus.
von Engelchen_Mummy am 18.11.2016, 11:01