Guten Tag Frau Bader,
allg. Anfrage m.d.B. um Beantwortung.
Beschäftigte im öffentl. Dienst.
Tariferhöhung rückwirkend zum 01.03.16.
Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld sind die Entgeltabrechnungen bis 30.06.16, kurz vor Mutterschutz. Der AG schafft es leider erst die rückwirkende Erhöhung zum 31.07.16 auszuzahlen. Muss die Nachzahlung zur Berechnung des Elterngeldes mit heran gezogen werden oder nicht? Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 13.05.2016, 16:33
Antwort auf:
Tariferhöhung & Elterngeld - Berechnung
Hallo,
Nach Auffassung des Bundessozialgerichts ist für die Bemessung des Elterngeldes nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin erarbeitete und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2016
Antwort auf:
Tariferhöhung & Elterngeld - Berechnung
Vielen Dank Frau Bader :-)
Mitglied inaktiv - 17.05.2016, 19:10