Frage:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2015, ich würde einen neuen Arbeitsvertrag für ein weiteres Jahr bekommen. Nun habe ich aber am 30.04.2015 von meine Fa gesagt bekommen, dass ich schwanger bin. Darüber hinaus habe ich gestern erfahren, dass ich wieder, wie schon bei der ersten Ss, nicht gegen Zytomegalie immun bin. Ich bin Erzieherin und arbeite unter anderem mit 3 Kinder, die unter 3 Jahren sind. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll? Soll ich den Arbeitsvertrag einfach unterschreiben und dann meinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich schwanger bin und zusätzlich nicht immun, was heißen würde, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde und meine Gehaltfortzahlung. Oder soll ich so ehrlich sein und dann nach dem 30.06. aber arbeitslos sein und somit nur gering Arbeitslosengeld bekommen. Zudem muss ich mein Erziehungsgeld bedenken, was auch um einiges weniger wäre. Wenn ich nun aber meinen Arbeitsvertrag unterschreiben würde und dann eine Woche später dem Arbeitgeber sage, dass ich schwanger und nicht immun bin, kann er mich dann anzeigen? Wegen Täuschung oder ähnliches?
Über einen Rat von Ihnen wäre ich sehr dankbar.
Grüße Jessica
von
Jess1908
am 08.05.2015, 20:24
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Hallo,
ich würde erst die Vertragsverlängerung unterzeichnen u dann ins BV gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2015
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Hallo Jessica,
ich kann Ihnen keinen rechtlichen Rat geben, nur einen persönlichen:
machen Sie das, was für Sie finanziell am besten und moralisch für Sie vertretbar ist. Nehmen Sie auf Ihren Arbeitgeber keine Rücksicht. In den wenigsten Fällen nehmen die Arbeitgeber auf Sie Rücksicht. Der Arbeitgeber holt sich das Geld von der Krankenkasse, er hat keinen finanziellen Nachteil.
Ich bin kein Mensch, der was davon hält, sich ins soziale Netz Deutschland zu legen. Ich bin aber auch kein Mensch, der einsieht, daß ich finanzielle Einbußen habe, nur um des scheinbaren lieben Friedens Willen.
Und bislang habe ich selber mehr die Erfahrung gemacht - und das deckt sich auch mit den vielen Fragen hier im Forum - daß bei einer evtl. Rückkehr nach der Elternzeit die Arbeitgeber auch nur an ihren eigenen Vorteil denken. Selbst wenn Sie jetzt für Ihren Arbeitgeber zurückstecken - er wird es Ihnen später nicht danken...
Denken Sie an sich.
Liebe Grüße,
Pureheart
PS: Überlegen Sie sich gut den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft, nicht, daß der Arbeitgeber nach Unterzeichnung noch ein Rücktrittsrecht hat :-)
von
Pureheart
am 08.05.2015, 21:43
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Hast Du den Vertrag schon ? Dann unterschreibe !
Es langt eine Bescheinigung des FA dass Du schwanger bist, da steht nicht drauf seit wann Du das weißt.
Und Du bist sehr früh dann noch schwanger, oder ? Da kann leider noch alles passieren. Wenn es schlecht läuft hast Du nachher nix. Sorry für die harten Worte.
Und ALG1 zählt fürs Elterngeld mit 0€ , Monat für Monat.
Also, unterschreiben, vielleicht dann noch etwas überbrücken ( Urlaub ? ) und dann Bestätigung und BV einreichen.
Vielleicht kann der Arbeitgeber Dich ja auch anders einsetzen ? Das liegt ja an ihm ;-)
von
Sternenschnuppe
am 08.05.2015, 21:59
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Danke für eure beiden Antworten.
Momentan bin ich auch eher bei der Überlegung, dass ich unterschreibe und noch ein wenig abwarte und dann die ss bekannt gebe.
Ich bin momentan in der 10 SSW. Nächste Woche dann in der 11 SSW.
Was vermutlich etwas länger dauert, sind die Unterschriften vom BM und vom Kirchenpfleger.Erst dann ist der Vertrag rechtsgültig, wenn ich das richtig verstanden habe. hmm :(
Weißt du zufällig wo ich das erfahren kann wegen Rücktrittsrecht?
LG
von
Jess1908
am 08.05.2015, 22:08
Antwort auf:
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Ja, wenn er ab 1.06. gültig sein soll, dann müssen die mal zusehen.
Hast noch Urlaub den Du nehmen kannst um die Zeit etwas zu überbrücken ?
Unterschrieiben so rasch es geht.
von
Sternenschnuppe
am 08.05.2015, 22:42
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Insgesamt leider nur 4 Tage, da ich nur 60 % arbeite.
Muss aber ein Vertrag nicht mind. 1 Monat oder 2 Wochen vor Ablauf fertig sein?
von
Jess1908
am 08.05.2015, 22:45
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Hallo,
mit einem Rücktrittsrecht kenn ich mich nicht aus. Ich weiß auch nicht, ob es soetwas gibt. Das war nur so ein Gedanke von mir.
Wenn ich Sie recht verstanden habe, dann arbeiten Sie gerade? In Ihrer Situation würde ich mich nochmals umfassend erkundigen, wie genau die Krankheit übertragen werden kann und wie dies vermieden werden kann. Dann würde ich wie bisher weiterarbeiten, penibel auf die Hygiene achten - und sobald der Vertrag rechtskräftig ist, die Bescheinigung über die Schwangerschaft vorlegen.
Und falls der Bauch schon wächst, einfach ein paar kaschierende Oberteile anziehen :-)
Wenn Fragen wegen einer Schwangerschaft kommen, nicht mit "Ja" oder "Nein" antworten, sondern mit Gegenfragen, z. B. "Oh, hab ich soviel Kilo schon zugelegt, daß es wie eine Schwangerschaft aussieht? Dann sollte ich mir mal Gedanken machen." Oder so ähnlich...
Viel Erfolg,
Pureheart
von
Pureheart
am 09.05.2015, 21:10
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Danke Frau Bader für ihre Antwort.
So werde ich es nun auch machen.
LG
Jessica
von
Jess1908
am 11.05.2015, 19:29
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Eins ist mir jetzt aber noch unklar.
Muss ich mit der Bekanntgabe dann abwarten, bis zum 01.07, wenn dann der neue Vertrag in Kraft tritt oder kann ich es schon machen, sobald die Unterschriften der notwendigen Vorgesetzten auf dem Vertrag sind?
Entschuldigung, für die vlt blöde Frage, aber ich will wirklich auf Nummer sicher gehen.
Danke schon mal für die Antwort (en).
von
Jess1908
am 12.05.2015, 03:38
Antwort auf:
Ss dem Arbeitgeber sagen
Moin,
sobald du die Unterschriften auf deinem Vertrag hast, bist du sicher. Du darfst als schwangere nicht benachteiligt werden. Wie soll dein Arbeitgeber den Rücktritt vom Vertrag begründen?
Ich hoffe, das du verheiratet bist sonst könnte dein kirchlicher Arbeitgeber sich evtl. etwas einfallen lassen. Aber dann würde es wohl vor Gericht spannend.
Ich bin kein Jurist!
LG
Ingo
von
IngoAC
am 12.05.2015, 10:47