Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe im August 2015 meinen Sohn zur Welt gebracht und 2 Jahre Elternzeit beantragt. seit August 2016 arbeite ich in Teilzeit befristet auf die Elternzeit, also bis August 2017. Vorher war ich in Vollzeit als Krankenschwester tätig und bekam in der SS ein BV.
Wenn ich nun beispielsweise zum Ende der Elternzeit schwanger werden würde (also beispielsweise im Juni 2017), Rutsche ich dann automatisch mit einem beschäftigungsverbot ab August in mein Vollzeitgehalt?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Muddi1987
am 19.10.2016, 22:33
Antwort auf:
Schwanger zum Ende der Elternzeit?
Hallo
Ja
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2016
Antwort auf:
Schwanger zum Ende der Elternzeit?
Ja, sofern Du auch wirklich Vollzeit arbeiten könntest und ggf. dementsprechende Kinderbetreuung nachweisen kannst.
von
Sternenschnuppe
am 19.10.2016, 22:52
Antwort auf:
Schwanger zum Ende der Elternzeit?
Wenn die Elternzeit abläuft, dann beginnt wieder deine Vollbeschäftigung. Wenn du zu diesem Zeitpunkt schwanger bist, solltest du vorher zum Betriebsarzt und dem AG die Schwangerschaft sofort bekannt geben, damit er die Gefährdungsbeurteilung machen kann und schauen kann, ob und wie er dich einsetzt. Du musst dich auf Vollbeschäftigung einstellen. D.h. ganztags eine Kinderbetreuung haben und verfügbar sein. Das Beschäftigsverbot gibt es nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung keine andere Möglichkeit zuläßt, und niemals automatisch.
Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 12:13