In Elternzeit schwanger, Minijob und BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit schwanger, Minijob und BV

Hallo,  ich habe eine Frage zu folgendem Szenario.  Mein Sohn ist im April 2023 geboren, ich habe noch Elternzeit bis April 2025. In der Schwangerschaft mit meinem Sohn bin ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe meinen Vollzeitlohn erhalten.  Mein Elterngeld läuft nun im April 2024 aus und ich wurde von meinem Arbeitgeber gefragt, ob ich auf Minijob-Basis wieder anfangen wollen würde zu arbeiten.  Wie verhält es sich nun, sollte sich im zweiten Elternzeitjahr Baby Nummer 2 ankündigen. Ich weiß, dass ich die Elternzeit zum Mutterschutz des Babys beenden darf, was passiert aber nun, wenn die Elternzeit bereits im April endet, aber der Mutterschutz erst im Oktober beginnen würde? Würde ich in diesen Monaten wieder ins BV gehen und mein Vollzeitgehalt erhalten oder nur das des Minijobs? Oder sind diese Minijobs generell befristet bis Ende der Elternzeit?    Vielen Dank! 

von Frau_anna123 am 06.02.2024, 22:12



Antwort auf: In Elternzeit schwanger, Minijob und BV

Hallo, sinnvollerweise ist der Mini-Job auf die Elternzeit befristet bzw. aufschiebend bedingt. Das bedeutet, dass mit dem Ende der Elternzeit auch der Mini-Job endet und die Vollzeittätigkeit wieder in Kraft tritt.  Sie bleiben also weiter in Elternzeit. Wenn Sie also jetzt wieder schwanger werden würden und ein Beschäftigungsverbot bekommen betrifft dies die geringfügige Tätigkeit.  Es ist rechtlich nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden um in ein Beschäftigungsverbot einzutreten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2024



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