Hallo Frau Bader, ich bin (noch) während der Elternzeit, schwanger geworden, die Ende Juni 17 endet. Danach beginnt der vor einem halben Jahr genehmigte unbezahlte Urlaub nach §28 TvÖD für 3 Jahre (eigentlich war für diese Zeit die berufliche Selbständigkeit angestrebt, doch da dies aus diversen Gründen doch nicht möglich erscheint, wollte ich eigentlich noch im Juni bei meinem Arbeitgeber den Urlaub aufheben lassen um ab OKtober 17 TZ zu arbeiten, nach Eingewöhnung meines Kindes in der Kiga). Ich arbeite als Erzieherin im öffentlichen Dienst; in der EZ habe ich ich nicht gearbeitet, sie dauerte 24 Monate. Meine Fragen: 1. Wenn ich die SS jetzt meinem Arbeitgeber melde, habe ich Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Die Geburt würde ja während des Urlaubs stattfinden. 2. Beim Elterngeld besteht dann zumindest Anspruch auf den Mindestbetrag von 150-, / 300 -, ? 3. Kann ich im derzeitigen "Zustand" den Urlaub aufheben lassen um noch bis zum Beginn des Mutterschutzes zu arbeiten bzw. ist der Arbeitgeber überhaupt verpflichtet, meinem Antrag stattzugeben? Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße ewok
von Campinas am 12.06.2017, 10:24