Schwanger in Elternzeit / Erziheungszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit / Erziheungszeit

Sehr geehrte Frau Bader, meiner Frau und mir stellt sich folgende Frage / Problematik: Am 30.04.2015 wurde uns eine kleine Tochter geschenkt, die Monate der Schwangerschaft davor wurde meine Frau in ein Arbeitsverbot gesetzt und seit der Geburt bezog meine Frau 1 Jahr Elterngeld und ist jetzt 1 Jahr in Erzeihungszeit und sollte am 31.04.2017 wieder mit der Arbeit beginnen. Nun sind wir glücklicherweise wieder Schwanger und erwarten am 29.12.2016 das zweite Kind. Jetzt stellt sich uns folgende Frage: Sollten wir die Erziehungszeit vorzeitig beenden und sie wieder ins Arbeitsverbotgesetzt und bezieht somit wieder Ihren vollen Gehalt (Krankenkasse/Arbeitgeber) und geht dann wieder regulär in Mutterschaft und dann Anschliessend wieder in Elternzeit. Oder geht das so nicht? Welche Möglichkeiten geben sich hier? Vielen Dank für die Rückmeldung und entschuldigen Sie die Informationsflut! ;-) MFG Marc

von MarcSchäfer am 21.06.2016, 16:43



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit / Erziheungszeit

Hallo, das ist nicht machbar. Ihre Frau kann frühestens am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit / Erziheungszeit

Man kann die Elternzeit nicht vorzeitig beenden um ein BV zu erhalten. Deine Frau kann die EZ zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekommt dann im Mutterschutz den Vollzeitlohn. Fürs Elterngeld habt ihr Nullrunden von Mai bis Oktober, der Rest wird mit dem Lohn von vor dem ersten Kind ersetzt.

von malini am 21.06.2016, 18:51



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit / Erziheungszeit

Vielen Dank für die Rückmeldungen! Wo und bis wann muss die Elternzeit vor dem Mutterschutz beendet werden. Bzw. welche Anträge sind hierbei zu stellen? Danke vorab!

von MarcSchäfer am 23.06.2016, 16:40



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit / Erziheungszeit

Da reicht eine Meldung an den AG, er kann das auch nicht verbieten. Wenn Mutterschutz z. B. am 7.7. beginnt, die EZ zum 6.7. beenden.

von malini am 23.06.2016, 19:27



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit / Erziheungszeit

Ich hab die Meldung ca. 1 Monat vor Beginn des MuSchu abgeschickt.

von malini am 23.06.2016, 19:28



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...