Hallo Frau Bader, Ich habe im Dezember 2014 meinen Sohn zur Welt gebracht und bin danach bis 05. Januar 2016 in Elternzeit gegangen. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot erhalten und konnte deshalb meinen Resturlaub im Jahr 2014 nicht nehmen. Im Januar 2016 habe ich dann wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten, bin dann allerdings wieder schwanger geworden, so dass ich seit Mitte März wieder im Beschäftigungsverbot bin. Ich habe den Resturlaub in dieser Zeit nicht genommen. Nun meine Frage ist dieser Resturlaub verfallen, da ich ihn in der Zeit meines Wiederarbeitens hätte nehmen müssen oder kann ich ihn auch auf nach der nächsten Elternzeit übertragen? Mit freundlichen Grüßen, Annjen
von Annjen am 08.09.2016, 12:57