Hallo zusammen,
Zwei Fragen unsererseits:
1.Muss ich explizit für den Partnerschaftsbonus (bzw für diese Zeit) Elternzeit beantragen? Meine Frau möchte nach der Elternzeit zwei Monate regulär arbeiten (in dieser Zeit mache ich Elternzeit) und danach wollen wir 4 Monate Partnerschaftsbonus (-Zeit) nehmen.
2. Hat meine Frau das Anrecht nach den 4 Partnermonaten, die sie ja nur mit Teilzeit bekommt, wieder voll auf Vollzeit geht? Muss der Arbeitgeber dies gewährleisten? Möchten natürlich nicht, dass sie dann keinen Anspruch mehr auf Vollzeit hat.
Danke vorab.
DP
von
RedClown
am 19.07.2016, 15:29
Antwort auf:
Recht auf volle Stunden nach Partnerschaftsbonus?
Hallo,
1. Sie dürfen ja nur zwischen 25 und 30 h arbeiten, um die Partner Bonusmonate nehmen zu können
2.Das kann ich so pauschal nicht sagen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Recht auf volle Stunden nach Partnerschaftsbonus?
Partnerschaftsmonate sind auch in EZ. Man bekommt ja auch EG dafür. Somit lebt der Vollzeitvertrag erst danach wieder auf.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 22:16
Antwort auf:
Recht auf volle Stunden nach Partnerschaftsbonus?
Danke erst mal. Ergänzend zu meiner Frage:
Muss ein Arbeitgeber (mehrere tausend Angestellte) dem Arbeitnehmer ein Teilzeitmodell gemäß Partnerschaftsbonus (also 25-30 Std/Woche) gewährleisten? Derzeit ist es so, dass der Arbeitgeber meiner Frau das nicht schriftlich für die Elterngeldstelle zusichern kann. Entsprechend würde der Antrag abgelehnt werden.
von
RedClown
am 15.08.2016, 13:32