Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Berechnung-Elterngeld_124880.htm (ET: 24.4.15, MuSchu ab 13.3.15--> EG Grundlage Berechnung ab Febr. 15) Weiterhin ist es ja wohl so: "Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten." Jetzt meine Frage: Wenn ich im Februar 15 Anfange mit rechnen müsste ich bis März 14 zurück rechnen. Seit Mai 14 arbeite ich in EZ in TZ --> Monate 1-10 sind klar. Im April war ich in EZ habe aber nur bis 5.4. Elterngeld bekommen. Wird der Monat ausgeklammer weil ja teilw. EG bezogen wurde oder mit 0 € Einkommen berücksichtigt? Wenn ausgeklammert wird wäre super, aber ich denke mal er wird mit 0€ berücksichtigt. In dem Fall würde ja obiges Zitat treffen und der Rückgriff wäre nachteilig. Wenn ich also darauf verzichte was passiert dann? Werdenn dann nur die 10 Monate berücksichtigt ? Oder dann doch die Monate mit MuSchu berücksichtigt? Vielen Dank für die Antwort und ein schönes WE! Mimi
von Mimi_02 am 16.01.2015, 14:32