Hallo Frau Bader, mein kleiner Sohn wird im Sept 1 Jahr. Leider ist es mir im Moment noch nicht möglich schon arbeiten zu gehn, da mein Mann nur an der Wochenden Heim kommt. Deshalb habe ich meine Elternzeit um noch ein Jahr verlängert. Gerne würde ich ein wenig von zu Hause aus arbeiten. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Es wäre im ganz kleinen Rahmen ca 2-5 Std die Woche mit ca 100-300 Gewinn im Monat. Mein Chef hat nichts dagegen. Brauch ich das schriftlich von ihm? Muss ich es der Krankenkasse melden oder interessiert die das nicht? Kann ich trotzdem die 150€ Betreuungsgeld beantragen? Bei so geringen Einnahmen kriegt da das Finanzamt auch noch was von mir von dem Gewinn? Vielen Dank für die Beantwortung der vielen Fragen :-)
von mikki1976 am 13.08.2014, 10:43