Angestellt und nebenberuflich selbstständig / Mutterschutz/Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angestellt und nebenberuflich selbstständig / Mutterschutz/Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich seit drei Jahren in einer guten Festanstellung im Marketing und habe mich im Dezember 2020 nebenberuflich selbstständig gemacht und biete hier die Ausarbeitung von Konzepten oder Workshops an. Es ist ein Hobby und daher halten sich die Einnahmen in Grenzen. In den letzten fünf Monaten habe ich nur total etwa 600€ netto verdient. Nun zu meinem eigentlichen Anliegen: Da ich nun schwanger in der 12 SSW bin (Geburtstermin November) und gelesen habe, dass das Elterngeld sich (egal ob nebenberuflich oder nicht) sich aus den Einkünften der selbstständigen Tätigkeit zusammensetzt, wird mir nun etwas bange. Ist diese Aussage korrekt? In meinem Fall wäre das sehr schlecht, da durch mein Angestellten-Verhältnis ich monatlich viel mehr Gehalt aufweise.. . Wenn dem so wäre, könnte ich die nebenberufliche Selbstständigkeit auflösen damit hier kein Abzug in Zukunft für Mutterschutz und Elterngeld zustande kommt und die Berechnungsgrundlage weiterhin mein Angestelltenverhältnis ist? Haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

von Sarina1234 am 29.04.2021, 15:56



Antwort auf: Angestellt und nebenberuflich selbstständig / Mutterschutz/Elterngeld

Hallo, nein, das ist Quatsch. Wenn es eine off. angemeldete Tätigkeit ist, die auch im Steuerbescheid erscheint, verschiebt sich der Bemessungszeitraum auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr (kann man verschieben, wenn es in dieem Jahr MG oder EG bis zum 14 LM gegegeben hat). Dann werden alle Einkünfte addiert und daraus das EG ermittelt. einen rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2021



Antwort auf: Angestellt und nebenberuflich selbstständig / Mutterschutz/Elterngeld

Deine Einkünfte aus Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis werden addiert - dein reguläres Einkommen fällt also keinesfalls unter den Tisch. Die Selbstständigkeit kann aber Auswirkungen auf den Bemessungszeitraum haben. Bei Angestellten wären das die 12 Monate vor Bezug der Mutterschaftsleistungen (in deinem Fall vermutlich Okt 2020 bis Sept 2021). Bei Selbstständigen ist es das letzte Geschäftsjahr (also Jan 2020 bis Dez 2020). Da das Kind im November geboren werden soll, kannst du sogar wählen, welche Variante die bessere für dich ist.

von Minimäuschen am 29.04.2021, 16:10



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