Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe seit 2010 angestellt gearbeitet und dann den Arbeitgeber zum 1.4.14 gewechselt. Seit 1/2014 bin ich nebenberuflich selbstständig tätig, mit einer Unterbrechung im Februar und März 2014 während eines Auslandsaufenthaltes in der Zeit des Überstundenabbaus bei der alten Stelle. Die selbstständige Nebentätigkeit mache ich zwar gerade noch weiter, aber da es sich dabei um 24-Stunden-Notarztdienste handelt, werde ich sie ab Juli einstellen. Unser Kind soll am 19.Januar 2015 auf die Welt kommen. Der Mutterschutz beginnt also im Dezember. Welcher Bemessungzeitraum fürs Elterngeld gilt hier? Freundliche Grüße!
von Anbae177 am 30.05.2014, 14:14