Hallo Frau Bader,
hauptberuflich bin ich angestellt, nebenberuflich habe ich mir unregelmaessig (0-4 Tage/ Monat) etwas auf selbststaendiger, freiberuflicher Basis hinzuverdient.
Wie wird nun mein Elterngeld berechnet? Aus beiden Einnahmequellen?
Zweite Frage: kann ich im Mutterschutz weiterhin freiberuflich arbeiten, sofern ich das moechte/ ich mich danach fuehle, obwohl ich "haupberuflich" nicht mehr als Angestellte arbeite?
Gruesse & Danke,
Claudia
Mitglied inaktiv - 22.02.2008, 21:54
Antwort auf:
Elterngeld: AN = nebenberuflich selbststaendig
Hallo,
1. Beides wird zur Berechnung herangezogen
2. Jeder Verdienst wird angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2008
Antwort auf:
Elterngeld: AN = nebenberuflich selbststaendig
Soweit ich weiss, kommt das nebenberufliche auch dazu, anhand eines Steuerbescheides vom letzten Jahr.
Wenn Du während der EZ weiter arbeitest, wird es abgezogen!!!
Ich würde es dann nicht machen!
lg
Mitglied inaktiv - 23.02.2008, 17:58