Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort! Gibt es eine Frist, die ich für die Kündigung der Zusatzvereinbarung einhalten muss? Oder kann ich einfach jederzeit davon "zurücktreten" und wieder in Elternzeit gehen, auch wenn ich bereits mit der Teilzeit im zweiten Jahr der Elternzeit begonnen habe? Vielen Dank und viele Grüße
von Claires_Mum am 16.09.2014, 22:17